Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung betreffend Festsetzung der Hundesteuer
Hundesteuer: Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung betreffend Festsetzung der Hundesteuer Vom 7. Dezember 1993 (Stand 1. Januar 1994) Die Einwohnergemeindeversammlung Bettingen, gestützt auf § 2 Abs. 3 des Gesetzes betreffend das Halten von Hunden vom 21. Januar 1982
1 ) , auf Antrag des Gemeinderates, beschliesst: Die Hundesteuer wird auf Fr. 120.– für den ersten Hund und damit auf Fr. 240.– für jeden weiteren Hund je Person oder Haushalt oder Betrieb festgelegt. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er wird am 1. Januar 1994 wirksam. Gleichzeitig wird der Be - schluss der Einwohner-Gemeindeversammlung betreffend die Festsetzung der Hundesteuer vom 30. März 1982 aufgehoben.
1) Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Gesetz betreffend das Halten von Hunden (Hundegesetz) vom 14. 12. 2006 (SG
365.100 ).
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