Grossratsbeschluss über zusätzliche Wohnheime für geistig und psychisch Behinderte in Wil
Grossratsbeschluss über zusätzliche Wohnheime für geistig und psychisch Behinderte in Wil vom 10. Mai 1996 (Stand 10. Mai 1996) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 24. Oktober 1995
1 Kenntnis genommen und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 15 660 000.– für die Anpassung, Erneue - rung und Einrichtung von Wohnheimen für geistig und psychisch Behinderte in den Stationshäusern 6 und 10 der kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug eines Beitrags des Bundesamtes für Sozialversicherung von Fr. 6 515 000.– ein Kredit von Fr. 9 145 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer fünfzehnjährigen Tilgungsfrist von 1997 bis 2011 belastet. Ziff. 3
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen, baulichen oder architek - tonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesent - lich umgestaltet wird.
1 ABl 1995, 2727.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 25. März 1996; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgül - tig geworden am 10. Mai 1996; in Vollzug ab 10. Mai 1996.
Ziff. 4
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
3
3 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 31–82 10.05.1996 10.05.1996 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
10.05.1996 10.05.1996 Erlass Grunderlass 31–82
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