Verordnung zur Regelung der überdirektionalen Zusammenarbeit im Bereich der Standortf... (501.01)
CH - BL

Verordnung zur Regelung der überdirektionalen Zusammenarbeit im Bereich der Standortförderung

Verordnung zur Regelung der überdirektionalen Zusammenarbeit im Bereich der Standortförderung Vom 24. Mai 2016 (Stand 1. Juni 2016) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 74 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom
17. Mai 1984
1 ) , beschliesst:
1 Allgemeines

§ 1 Ziel und Zweck

1 Die Kantonsverwaltung leistet auf sämtlichen Stufen ihren Beitrag zur Standortförderung und damit zu einem prosperierenden Wirtschafts- und Lebensraum.
2 Mit dieser Verordnung sollen folgende Ziele erreicht werden:
a. Klärung und Festlegung der Verbindlichkeiten;
b. hohe Sensibilisierung auf allen Stufen der kantonalen Verwaltung, dass alle Direktionen Leistungen erbringen, die zur Förderung des Standorts beitragen;
c. Erwirken gegenseitiger Übereinkunft aller an der Standortförderung Betei - ligten, Leistungen für einen prosperierenden Standort Basel-Landschaft zu erbringen.

§ 2 Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt die Grundsätze der direktionsübergreifenden Zu - sammenarbeit im Zusammenhang mit der Standortförderung.
2 Sie ordnet insbesondere das Zusammenwirken der Direktionen an deren Schnittstellen und zeigt Entscheid- und Eskalationsstufen auf.
1) SGS 100 , GS 29.276 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.013

§ 3 Zusammenwirken der Direktionen

1 Das Zusammenwirken der Direktionen an deren Schnittstellen im Zusam - menhang mit der Standortförderung erfolgt mit Hilfe verschiedener Leistungs - felder, in welchen Schwerpunktthemen aus Sicht der Standortförderung gebil - det und gemeinsam bearbeitet werden:
a. Rahmenbedingungen für Unternehmen, ihre Mitarbeitenden und deren Familien;
b. Raumplanung;
c. Bodenpolitik;
d. Steuern;
e. Bildung;
f. Innovationsförderung;
g. Welcome-Desk und Bestandespflege.
2 Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Leistungsfelder sind aus den jeweiligen, der Verordnung als Anhang beigefügten Beschrieben er - sichtlich.
2 Befugnisse

§ 4 Aufgaben des Planungs- und Strategieausschusses (PSA)

1 Der PSA nimmt die ihm in der Verordnung betreffend Pflichtenheft des Pla - nungs- und Strategieausschusses vom 21. Dezember 2010
2 ) betreffend überdi - rektionale Zusammenarbeit im Bereich der Standortförderung übertragenen Aufgaben wahr.

§ 5 Aufgaben der Leitung der Standortförderung

1 Der Leitung der Standortförderung obliegt die Verantwortung betreffend kor - rekte Abwicklung der direktionsübergreifenden Zusammenarbeit sowie die Pflege der Schnittstellen.
2 Die Leitung der Standortförderung hat folgende direktionsübergreifenden Kompetenzen:
a. Sie beantragt dem Regierungsrat die Bildung der von ihr in Absprache mit dem PSA im Hinblick auf die Zielerreichung definierten Leistungsfelder an der Schnittstelle zur Standortförderung;
b. sie beantragt dem Regierungsrat, die Koordinationsarbeit in einzelnen Leistungsfeldern einzustellen, wenn deren Relevanz für die Standortent - wicklung nicht mehr gegeben ist;
2) SGS 140.14 , GS 37.0348 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.013
c. sie ruft die Verantwortlichen der Leistungsfelder einmal pro Quartal zu ei - nem Treffen zusammen mit dem Ziel, das gegenseitige Verständnis für die direktionsübergreifenden Arbeiten der Standortförderung zu fördern;
d. sie koordiniert die relevanten Aufgaben der anderen Direktionen im Kon - text der Standortförderung;
e. sie kann bei Auftreten von Konflikten im Zusammenhang mit der Pflege der Schnittstellen im Sinne einer 1. Eskalationsstufe auf die jeweiligen Di - rektionsvertretenden im PSA zugehen und sie um Mitwirkung bei der Be - reinigung des Konflikts ersuchen;
f. ihr obliegt die Kommunikation im Kontext der Standortförderung gegen - über der allgemeinen Öffentlichkeit und den Medien. Sie kann dazu die jeweils betroffene Direktion beiziehen.
3 Die Leitung der Standortförderung hat insbesondere folgende Pflichten:
a. Sie orientiert den PSA regelmässig über die Zielerreichung, die relevan - ten Sachverhalte an den Schnittstellen zwischen den Leistungsfeldern und über den Arbeitsstand in den aktuell bearbeiteten Leistungsfeldern;
b. sie informiert den Regierungsrat periodisch über die Zielerreichung, die relevanten Aktualitäten, Geschäfte und Ereignisse im Kontext der Standortförderung. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.013
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
24.05.2016 01.06.2016 Erlass Erstfassung GS 2016.013 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.013
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 24.05.2016 01.06.2016 Erstfassung GS 2016.013 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.013
1 Anhang 1 zur Verordnung zur Regelung der überdirektionale Zusammenarbeit im Bereich der Standortförderung: Beschriebe Schnittstellen Standortförderung und Leistungsfelder Beschrieb Schnittstelle Standortförderung und Leistungsfeld „Steuern“ Standortförderung Steuer n Aufgaben • Pflege bestehender Unternehmen (Bestandespflege) • Anwerben neuer Unternehmen • Akquisition und Erhaltung Bestand von (wertschöpfungsintensiven) Unternehmungen • Erste Kontaktaufnahme zu potentiellen Unternehmen/Investoren (herstellen) • Enge institutionalisierte Abstimmung mit der Steuerverwaltung und regelmässiges Informieren der Steuerverwaltung über Neuerungen • Vermarktungsaktivitäten des Wirtschafts -Standortes Basel - Landschaft mit seinen Standortvorteilen (auch im steuerli chen Kontext) • Gemeinsame Auftritte mit der Steuerverwaltung bei potentiellen Unternehmen /Investoren • Kantonsinterne Koordination bei weiterführenden Fragen der Kunden • Auskunftsstelle für Informationen von ansiedlungsinteressierten Unternehmen oder deren Vertreter in Steuerfragen. • Institutionalisierte Abstimmung mit der Standortförderung und regelmässiges Informieren der Standortförderung über Neuerungen • Gemeinsame Auftritte mit der Standortförderung bei potentiellen Unternehmen/Investoren • Bedarfsgerechter Austausch mit regionalen Institutionen der Standortförderung, wie beispielsweise BaselArea Kompetenzen • Die Standortförderung übernimmt einen unterstützenden Part • Die volle Kompetenz in Steuerfragen liegt bei der Steuerverwaltung Verantwortlich keiten • Abstimmung und Koordination mit der Steuerverwaltung • Regelmässiger und proaktiver Austausch • Abstimmung und Koordination mit der Standortförderung • Regelmässiger und proaktiver Austausch
2 Beschrieb Schnittstelle Standortförderung und Leistungsfeld „ Innovationspolitik“ Standortförderung Bildung, Forschung & Innovation Aufgaben • Überkantonale Koordination im Bereich der Innovationspolitik, insbesondere auch im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP). • Lead bei der Erarbeitung einer Innovationsstrategie BL. • Strategieumsetzung: Massnahmen und Projekte. • Koordinierte Strategieüberprüfung. • Koordination mit Netzwerken zur Innovationsförderung. • Innerkantonale Koordination mit Bezug auf die Themenfelder Forschung und Hochschulen. • Einflussnahme bei der Erarbeitung einer Innovationstrategie BL. • Strategieumsetzung: Massnahmen und Projekte. • Koordinierte Strategieüberprüfung. • Koordination mit Netzwerken zur Innovationsförderung. Kompetenzen • Die Definition einer Innovationsstrategie BL erfolgt in enger Abstimmung mit dem Stab HFI. Die übergeordnete trikantonale Koordination liegt primär bei der Standortförderung. • Bei Massnahmen und Projekten ausserhalb des Themenfelds Hochschulen und Forschung liegt die Kompetenz bei der Standortförderung. • Der Stab Hochschulen, Forschung & Innovation ( HFI ) nimmt direkten Einfluss auf die Definition der Innovationsstrategie BL. • Bei Massnahmen und Projekten im Themenfeld Hochschule und Forschung liegt die Kompetenz beim Stab HFI. Verantwortlich keiten • Abst immung und Koordination mit dem Stab HFI. • Abgestimmte Einflussnahme auf Netzwerke zur Innovationsförderung (CSEM, baselarea.swiss, SIP NWCH) • Regelmässiger (mindestens vierteljährlich) und proaktiver Austa usch . • Abstimmung und Koordination mit der Standortförderung. • Abgestimmte Einflussnahme auf Netzwerke zur Innovationsförderung (CSEM, baselarea.swiss, SIP NWCH) • Regelmässiger (mindestens vierteljährlich ) und proaktiver Austausch.
3 Beschrieb Schnittstelle Standortförderung und Leistungsfeld „Bodenpolitik“ Standortförderung Aktive Bodenpolitik im Kontext der Standort- / W irtschaftsförderung Aufgaben • Beantragung von finanziellen Ressourcen für Arealentwicklungsprojekte, welche der Förderung der Wirtschafts entwicklung dienen. • Erstellung Vermarktungsunterlagen zu Kantonsparzellen. • Lead Betreuung Anfragen zu allgemeinen Flächensuchen und zu den ausgewählten Kantonsarealen. • Unterstützung der Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten (reaktive Unterstützung von Gemeinden und Privaten bei Bedarf sowie gezielte Förderung einzelner Gebiete mittels Anschubleistungen (siehe Arealstrategie für das Dienstleistungsportfolio). • Be gleitung der Ansiedlungen. • Abklärung alternativer finanzieller Anreize für Ansiedlungsinteressenten, da eine Förderung über den Landpreis bei einem Verkauf nicht möglich ist. • Jährliche Neuevaluation der Auswahl der kantonseigenen Grundstücke im Finanzvermögen, welche für die Ansiedlung von Unternehmen zur Verfügung stehen. • Umse tzung der Entwicklungsvorleistungen auf kantonseigenen Grundstücken. • Vertretung der Eigentümerinteressen i Gebietsentwicklungsprojekten mit involvierten Grundstücken im Eigentum des Kantons . • Evaluation möglicher Zukäufe. • Führen Verkaufs -, Baurechtsverhand lungen. • Betreuung Anfragen zu allen anderen kantonseigenen Grundstücken (ohne diejenigen, welche für Ansiedlungszwecke ausgewählt wurden). Kompetenzen • Formulieren übergeordneter wirtschaftspolitischer Gesichtspunkte für Antrag zum Verhandlungsmandat bei den ausgewählten Kantonsarealen. • Entscheid über Kommunikationsmedien für • Vollumfängliche Kompetenz der Funktion als Eigentümer. • Entscheid über Umsetzung und Priorisierung von Entwicklungsvorleistungen auf Kantonsarealen. Verantwortlich keiten • Abstimmung und K oordination mit dem Hochbauamt . • Regelmässiger und proaktiver Austausch. • Abstimmung und K oordination mit der Standortförderung. • Regelmässiger und proaktiver Austausch.
4 Beschrieb Schnittstelle Standortförderung und Leistungsfeld „Raumplanung“ Standortförderung Raumplanung Aufgaben • Einbringen der Anliegen der Wirtschaft in Prozessen der übergeordneten Planung. • Mitentwicklung und Mitbetreuung Monitoring Instrument „Arbeitszonenbewirtschaftung“. • Unterstützung von Gemeinden und Privaten bei deren Entwicklungsprojekten: Wahrnehmung Vermittler - und Drehscheibenfunktion. • Auswahl von Gebieten, welche aktiv durch die Standortförderung unterstützt werden. • Unterstützung der ausgewählten Entwicklungsprojekte gemäss Dienstleistungsportfolio (siehe Arealstrategie). • Unterstützung regionaler Initiativen, welche auf eine Inwertsetzung von Wirtschaftsflächen abzielen. • Personelle Beratung - und Unterstützung der Arealentwicklungsprozesse. • Führung Monitoring Instr ument „Arbeitszonenbewirtschaftung“ • Führen der Arealdatenbank auf geoview.ch • Führung der Planungsinstrumente Kompetenzen • Kompetenz über den personellen und finanziellen Ressourceneinsatz für die Unterstützung der Entwicklungsprojekte. • Definition Wirtschaftsgebiete von kantonaler Bedeutung. Verantwortlich • Abstimmung und K oordination mit dem Amt für Raumplanung. • Regelmässiger und proaktiver Austausch. • Abstimmung und Koordination mit der Standortförderung. • Regelmässiger und proaktiver Austausch.
5 Beschrieb Schnittstelle Standortförderung und Leistungsfeld „Familienfreundliche KMUs“ Standortförderung Projektteam Familienfreundliche KMUs Aufgaben • Unterstützung in der Akquirierung von genügend und geeigneten Unternehmen • Unterstützung in der Vermarktung des Projektes „familienfreundliche KMUs“ • Gemeinsame Auftritte mit der SID, wo angebracht (z.B. zur Akquirierung von Unternehmen) • Enge institutionalisierte und projektbezogene Abstimmung mit der SID. • Akquirierung von Unternehmen für das Projekt „Familienfreundliche KMUs“ Staffel 2 • Gemeinsame Auftritte mit der Standortförderung, wo angebracht (z.B. zur Akquirierung von Unternehmen) • Regelmässige Durchführung von Roundtables mit den teilnehmenden Unternehmen, um eine geeignete Plattform des Austausches zu bieten • Bereits während Staffel 2 soll mit der Akquirierung für eine Staffel 3 begonnen werden (Teilnehmer der Staffel 2 sollen als Vermittler für potentielle Teilnehmer der Staffel 3 eingesetzt werden) Kompetenzen • Die Standortförderung üb ernimmt einen unterstützenden Part • Die volle Kompetenz des Projektes „Familienfreundliche KMUs“ liegt bei der SID Verantwortlich keiten • Abstimmung und Koordination mit der SID . • Regelmässiger und proaktiver Austausch • Abstimmung und Koordination mit der Standortförderung. • Regelmässiger und proaktiver Austausch
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