Reglement über die Erhebung von Gebühren im Einbürgerungsverfahren (RiB 121.150)
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Reglement über die Erhebung von Gebühren im Einbürgerungsverfahren

Bürgerrecht Reglement über die Erhebung von Gebühren im Einbürgerungsverfahren Vom 23. November 2018 (Stand 1. Januar 2023) Der Bürgerrat Riehen, gestützt auf § 26 Abs. 2 des Bürgerrechtsgesetzes (BüRG) vom 19. Oktober 2017
1 ) , erlässt folgendes Reglement:

§ 1 Stellung

1 Im Einbürgerungsverfahren erhebt die Bürgerratskanzlei folgende Kanzleigebühren und Abgaben: I. Kanzleigebühren

1. Für die Behandlung von Bürgerrechtsbegehren:

2 ) Von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern über 25 Jahren
3 ) Von jungen ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern unter 25 Jahren
4 ) Von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern CHF 700 Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren sind, sowie Schweizer Bürge - rinnen und Bürger werden bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres bei der erstmaligen Gesuchseinreichung von den Gebühren befreit. Die Kosten werden vom Kanton getragen.
2 Müssen die Bewerberinnen und Bewerber mehr als einmal vorgeladen werden, so erhöht sich die vorgenannte Gebühr für jede weitere Vorladung um CHF 350.
5 )

2. Für die Behandlung von Gesuchen

um Wiedereinbürgerung nach kantonalem Recht CHF 450 um Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht CHF 150 II. Berechnung Die Gebühren werden bei Gesuchen um gemeinsame Einbürgerung oder Entlassung für Ehepaare bzw. für Eltern(-teile) mit ihren einbezogenen Kindern einmal pro Gesuch erhoben.

§ 2

1 Für allgemeine Kanzleiarbeiten werden pauschal CHF 150 oder gemäss Bürgerratsbeschluss der ef - fektive Aufwand in Rechnung gestellt.

§ 3

1 Dieses Reglement ersetzt das Reglement über die Erhebung von Gebühren im Einbürgerungsverfah - ren vom 14. Dezember 2005. SG 121.100
2) Fassung vom 6. Mai 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023 (KB 24.08.2021)
3) Fassung vom 6. Mai 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023 (KB 24.08.2021)
4) Fassung vom 6. Mai 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023 (KB 24.08.2021)
5) Fassung vom 6. Mai 2022, in Kraft 1. 2023 24.08.2021)
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