Verordnung über das Bündner Lehrerseminar und das Primarlehrerpatent (425.170)
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Verordnung über das Bündner Lehrerseminar und das Primarlehrerpatent

Gestützt auf Art. 19 des Mittelschulgesetzes
1 und Art. 46 des Schulgesetzes
2 von der Regierung beschlossen am 15. März 1971 I. ...
3 II. ...
4
Art.

Art. -21f

III. ...
7 IV. Entzug des Primarlehrerpatentes

Art. Entzugsgründe

Die Regierung kann einem Lehrer das Bündner Primarlehrerpatent entziehen, a) wenn er die ihm gemäss Schulordnung und Lehrplan oder Beschlüssen und Weisungen des Erziehungsdepartementes und seiner Organe auferlegten Pflichten inner- und ausserhalb der Schule trotz wiederholter Ermahnung nicht erfüllt; b) wenn er einen unwürdigen Lebenswandel führt, sich unsittlicher Handlungen schuldig macht oder wegen eines ehrenrührigen Vergehens oder Verbrechens durch ein Strafgericht abgeurteilt worden ist.

Art. Verfahren

1 Das Erziehungsdepartement führt vorerst eine Untersuchung durch, in welcher auch der Schulrat, der Schulinspektor und der betroffene Lehrer angehört werden. Dieser hat das Recht, vor dem Entscheid die Akten einzusehen und sich vernehmen zu lassen.
2 Die Bestimmungen der Personalverordnung über das Disziplinarverfahren
8 finden sinngemäss Anwendung. V. Schlussbestimmung

Art. Inkrafttreten, Aufhebung alten Rechts

1 Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1968 in Kraft.
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2
...
10 Endnoten
425.000
421.000 Regierungsverordnungen im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bündner Lehrerseminars vom 23. August 2005; KA 2005, 2725; tritt am 1. September 2005 in Kraft Regierungsverordnungen im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bündner Lehrerseminars vom 23. August 2005; KA 2005, 2725; tritt am 1. September 2005 in Kraft patentierte Junglehrer von zwei Jahren vor der Aushändigung des Lehrerpatentes vorsahen (Wortlaut der Artikel AGS
1973, 362); dieses Praktikum ist mit RB vom 9. Juni 1975 auf ein Jahr reduziert und durch Aufhebung der Art. 21a–21f mit RB vom 19. August 1975 wieder gänzlich aufgegeben worden Regierungsverordnungen im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bündner Lehrerseminars vom 23. August 2005;
Bündner Lehrerseminar und das Primarlehrerpatent fest, die den Vollzug aller Anpassungen bis spätestens ab Patentjahr 1990/91 sicherstellt. der Aufhebung des Bündner Lehrerseminars vom 23. August 2005; KA 2005, 2725; tritt am 1. September 2005 in Kraft
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