Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf
Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf Vom 16. Februar 1960 (Stand 16. Februar 1960) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 29. Januar 1960 und der Einwohnerge - meindeversammlung vom 2. Februar 1960, beschliesst:
§ 1
1 Das auf dem Plan 1 : 2000 vom 31. Juli 1959 als Reservat eingezeichnete Gebiet von rund 130 Aren
1 ) Unter der Fluh (von Parzelle 988 Büchlihau) wird als Wildschon- und Vogelschutzgebiet erklärt.
2 In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
3 Die Reservatsgrenzen sind durch Eichen- oder Akazienpfähle, die mindes - tens einen Meter über den Boden ragen, mit einer entsprechenden Anschrift genau zu markieren (Reservat-Jagdverbot).
4 Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
1) Das Gebiet ist gemäss den Beschlüssen der Bürgergemeindeversammlung vom 29. November 1965 und der Einwohner - gemeindeversammlung vom 17. Dezember 1965 auf rund die dreifache Fläche erweitert und dieser Erweiterung vom Re - gierungsrat am 22. März 1966 zugestimmt worden. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.624
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
16.02.1960 16.02.1960 Erlass Erstfassung GS 21.624 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.624
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 16.02.1960 16.02.1960 Erstfassung GS 21.624 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.624
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