Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bettingen... (RiE 117.220)
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Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bettingen und Riehen in den Gebieten «Im Britzigerberg», «Im Linsberg» und «Im Winkel»

Gemeindegrenze Riehen/Bettingen: Vertrag Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bettingen und Riehen in den Gebieten «Im Britzigerberg», «Im Linsberg» und «Im Winkel»
1 ) Vom 23. September 1981 (Stand 22. Dezember 1981) Zwischen der Einwohnergemeinde Bettingen , vertreten durch den Gemeinderat, für diesen han - delnd die Herren Willy Müller, Gemeindepräsident, von und in Bettingen und Guido Costeggioli, Gemeindeschreiber, von Basel in Bettingen, und der Einwohnergemeinde Riehen , vertreten durch den Gemeinderat, für diesen handelnd die Herren Gerhard Kaufmann, Gemeindepräsident und Dr. André Grotsch, Gemeindeverwalter, beide von und in Riehen, wird, für Bettingen unter Vorbehalt der Ge - nehmigung durch die Gemeindeversammlung und für Riehen unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Weiteren Gemeinderat und des Referendums, folgendes vereinbart: Art. 1
1 Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bettingen und der Gemeinde Riehen in den Gebieten «Im Britzigerberg», «Im Linsberg» und «Im Winkel» wird gemäss dem Gemeindegrenzverlegungs - plan Nr. 283 des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 21. August 1981 verlegt. Art. 2
1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Bettingen abgetreten: Im Britzigerberg: Die im Grenzverlegungsplan vom 21. 8. 1981 mit dem Buchstaben A bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 1'372 m². Im Linsberg: Die im oben genannten Plan mit C bezeichnete und rot bemalte Fläche, hal - tend 1'098 m². Im Winkel: Die im oben genannten Plan mit E bezeichnete und rot bemalte Fläche hal - tend 659,5 m². Art. 3
1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: Im Linsberg: Die im Grenzverlegungsplan vom 21. 8. 1981 mit B bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 2'022 m². Im Linsberg: Die im oben genannten Plan mit D bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 14,5 m². Im Winkel: Die im oben genannten Plan mit F bezeichnete und gelb bemalte Fläche, hal - tend 1'093 m².
1 Die gegenseitig abzutretenden Flächen sind flächengleich und betragen je 3'129,5 m²; es entsteht so - mit keine Flächendifferenz. Art. 5
1 Die Absteckung und Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. Die Kosten des Grenzverlegungsplanes werden der Waldzusammenlegung Bet - tingen/Riehen belastet, während jene der Vermarkung von den Parteien je zur Hälfte getragen werden.
1) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 23. 9./12. 10. 1981. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben werden.
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Gemeindegrenze Riehen/Bettingen: Vertrag Art. 6
1 Der Vertrag über die Gemeindegrenzverlegung tritt mit dem Datum der Genehmigung durch den Re - gierungsrat des Kantons Basel-Stadt in Kraft. Art. 7
1 Der Regierungsrat verfügt die entsprechenden Rechtsänderungen und meldet diese beim Grund - buchamt an; das Grundbuchamt wird zu den erforderlichen Eintragungen ermächtigt. Riehen, den 23. September 1981 Für die Einwohnergemeinde Riehen Der Gemeinderat Der Präsident: G. Kaufmann Der Gemeindeverwalter: Dr. A. Grotsch Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt Die Präsidentin: E. Arnold Der Sekretär: Dr. A. Grotsch Bettingen, den 12. Oktober 1981 Für die Einwohnergemeinde Bettingen Der Gemeinderat Der Präsident: W. Müller Der Gemeindeschreiber: G. Costeggioli Von der Einwohnerversammlung Bettingen am 15. Dezember 1981 genehmigt. Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt am 22. Dezember 1981 genehmigt.
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