Verordnung zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
                            Verordnung zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen  Zivilprozessordnung (RVzEGzZPO)  Vom 21. Dezember 2010 (Stand 1. Januar 2011)  Gestützt auf Art.  45  Abs.  1 der Kantonsverfassung  1  )  von der Regierung erlassen am 21. Dezember 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Ergänzende Bestimmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Unentgeltliche Rechtspflege
                            1  Die Anhörung des Kantons dient insbesondere der Abklärung der finanziellen Ver  -  hältnisse. Die für die Stellungnahme zuständige Steuerverwaltung kann sich auf die  -  sen Aspekt beschränken.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung und die Erfolgsaussichten des  Verfahrens sind in erster Linie vom Gericht zu prüfen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Entscheide, in denen unentgeltliche Rechtspflege gewährt wird, sind der Steuerver  -  waltung im Dispositiv mitzuteilen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  BR  110.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Schlussbestimmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Aufhebung von Erlassen
                            1  Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden folgende Erlasse aufgehoben:  a)  Verordnung zur Umsetzung von Artikel  28b des Schweizerischen Zivilgesetz  -  buches vom 19.  Juni 2007  1  )   (BR 210.150);  b)  Kostentarif im Zivilverfahren vom 9. Dezember 1985
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )   (BR 320.075).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Verweisen geltende Erlasse auf Bestimmungen, die durch diese Verordnung aufge  -  hoben werden, so finden die entsprechenden Bestimmungen der Schweizerischen  Zivilprozessordnung und der kantonalen Einführungsgesetzgebung Anwendung.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 Änderung bisherigen Rechts
                            1  Die Änderung von Regierungsverordnungen wird im Anhang  3  )   geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4 Inkrafttreten
                            1  Diese Verordnung tritt auf den 1.  Januar 2011 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  AGS 2007, KA_2522
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  AGS 1985, 1578
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  Der Anhang ist nicht im BR enthalten, siehe KA 2010, S. 4824
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  AGS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21.12.2010  01.01.2011  Erlass  Erstfassung  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  AGS Fundstelle  Erlass  21.12.2010  01.01.2011  Erstfassung  -