Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM)
Beitritt des Kantons Gra ubünden zur Interkantona- len Vereinbarung über die hochspezialisierte Medi- zin (IVHSM) Gestützt auf Art. 32 Abs. 2 der Kantonsverfassung
1 ) vom Grossen Rat beschlossen am 21. Oktober 2008
2 )
1. Der Kanton Graubünden tritt der In terkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizi n (IVHSM) vom 14. März 2008
3 ) bei.
2. Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Interkantonalen Ver- einbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) zu erklä- ren
4 )
.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum
5 )
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1) BR 110.100
2) B vom 1. Juli 2008, 271; GRP 2008/2009, 235
3) BR 500.810
4) Mit RB vom 17. Februar 2009 den Be itritt zur Vereinbarung erklärt.
5) Die Referendumsfrist ist am 28. Januar 2009 unbenutzt abgelaufen.
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