Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Riehen un... (BeE 117.200)
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Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Riehen und Bettingen

Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Riehen und Bettingen
1 ) Vom 29. November 1955 (Stand 23. August 1956) Zwischen der Einwohnergemeinde Riehen , vertreten durch den Gemeinderat, handelnd im Einverständnis des Weiteren Gemeinderates (Beschluss vom 16. Mai 1956), unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, und der Einwohnergemeinde Bettingen , vertreten durch den Gemeinderat, handelnd gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 1955, unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Ra - tes des Kantons Basel-Stadt, wird Folgendes vereinbart:

Artikel 1

1 Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Riehen und der Gemeinde Bettingen wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 1. März 1956 verlegt.

Artikel 2

1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Bettingen abgetreten: die im Grenzbereinigungsplan vom 1. März 1956 mit A bezeichnete und rot bemalte Flä - che, haltend 148,5 m²; die im oben genannten Plan mit B bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 359,5 m².

Artikel 3

1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: die im Grenzbereinigungsplan vom 1. März 1956 mit C bezeichnete und mit gelber Farbe hervorgeho - bene Fläche, haltend 481,0 m².

Artikel 4

1 Die Flächendifferenz von 27 m² wird der Gemeinde Riehen für die nächste Grenzbereinigung mit der Gemeinde Bettingen gutgeschrieben. Mit Rücksicht darauf, dass die Gemeinde Bettingen mit der Fläche C (gelb) einen Bauplatz an Riehen abtritt, wird die Gemeinde Bettingen bei der nächsten
1 Die Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel- Stadt. Die Vermarkungskosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.
1) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 29. 11. 1955/14. 3. 1956. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben wer - den.
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Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag

Artikel 6

1 Die Bereinigung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Grenzbereinigungspla - nes des Vermessungsamtes vom 1. 1956.
2 Der Regierungsrat von Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt. Bettingen, den 29. November 1955 Für die Einwohnergemeinde Bettingen: Der Präsident: W. Senn Der Gemeindeschreiber: W. Nebiker Von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt: Bettingen, den 6. Dezember 1955 Riehen, den 14. März 1956 Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen Der Präsident: W. Wenk Der Gemeindeschreiber: R. Schmid Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt: Riehen, den 16. Mai 1956 Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt: Basel, den 22. Juni 1956 Vom Grossen Rat genehmigt: Basel, den 6. Juli 1956
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