Beitritt des Kantons Graubünden zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005
Beitritt des Kantons Graubünden zur Rahmen- vereinbarung für die interkantonale Zusammen- arbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 vom 25. April 2006 Der Grosse Rat des Kantons Graubünden, gestützt auf Artikel 32 Ab satz 2 der Kantonsverfassung
1 ) , nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 10. Januar 2006
2 ) , beschliesst 3 ) :
1. Der Kanton Graubünden tritt der Rahmenvereinbarung für die inter- kantonale Zusammenarbeit mit La stenausgleich (Rahmenvereinba- rung, IRV) vom 24. Juni 2005
4 ) bei.
2. Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt
5 ) zur Rahmenvereinba- rung vom 24. Juni 2005 zu erklären.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.
1) BR 110.100
2) Seite 1477
3) GRP 2005/2006, 1154
4) BR 730.110
5) Mit RB vom 29. August 2006 den Beitritt erklärt.
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