Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen
Schweizerische Rheinhäfen: Gebührentarif Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen
1 ) Vom 16. September 2016 (Stand 1. Januar 2017) Die Schweizerischen Rheinhäfen, gestützt auf § 33 des Staatsvertrags über die Zusammenlegung der Rheinschifffahrtsdirektion Basel und der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft zu einer Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit unter dem Namen "Schweizerische Rheinhäfen" ("Ports Rhénans Suisses", "Swiss Rhine Ports") (Rheinhafen-Vertrag) vom 20./13. Juni 2006 ) , erlassen folgenden Gebührentarif:
§ 1 Grundsätze der Tarifgestaltung
1 Dieser Gebührentarif regelt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in der Rheinschifffahrt sowie dem Energiebezug und der Entsorgung von Schiffsbetriebsabfällen durch die Schweizerischen Rhein - häfen.
2 Für die Gebühren kann eine Vorauszahlung oder deren Sicherstellung verlangt werden. Die Tarife verstehen sich in Schweizer Franken. Bei Tarifpositionen mit anfallender MwSt. wird diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
3 Für die Personaleinsätze nach § 9 Abs. 5 und § 11 gilt ein Samstagszuschlag von 25% sowie ein Zu - schlag von 50% an Sonntagen, Feiertagen oder während der Nachtzeit.
§ 2 Ausweise und Dokumente
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1. Personaldokumente:
Patentkarte (Neuausstellung) Patentkarte (Verlängerung) Bescheinigung Hochrhein Radarpatent Streckenzeugnis ADN-Sachkundebescheinigung Bestätigung an erstausstellende Behörde Bescheid zur Tauglichkeit Bestätigung und Eintrag Qualifikation Besatzungsmitglied Vermerk auf ärztlichem Zeugnis Beglaubigung von Fahrten: kb) innerhalb von 13 bis 15 Monaten (pro Seite) kc) Grundgebühr Fahrten 13 -15 Monate Schifferdienstbuch ausstellen Gesuch um Bewilligung zur Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft
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2. Schiffsdokumente:
Bordbuch ausstellen Bordbuchbescheinigung Ölkontrollbuch ausstellen
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3. Duplikate:
Verlustmeldung (ohne Ausstellen Duplikat)
1) Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt am 22. 11. 2016.
2) SG 955.400
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Schweizerische Rheinhäfen: Gebührentarif Duplikat (Patent, Streckenzeugnis, Schifferdienstbuch, Bordbuch, Radarpa - tent, Bescheinigung Hochrhein Ausstellung) 100.00 Duplikat (ADN-Sachkundebescheinigung, Bescheid zur Tauglichkeit, Öl - kontrollbuch, Parkkarten Ausstellung) Duplikat (Bordbuchbescheinigung, ärztliches Zeugnis)
§ 3 Patentprüfungskommission
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1. Anmeldegebühr:
Rheinpatente, Hochrheinpatente, Streckenzeugnisse und Radarpatente sowie ADN-Bescheinigungen 130.00
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2. Prüfungsgebühr:
Grosses, Kleines Rheinpatent (Erstpatent) 60.00 pro Fach Grosses, Kleines Hochrheinpatent (Erstpatent) 60.00 pro Fach Grosses, Kleines Hochrheinpatent (Zusatzpatent) 60.00 pro Fach Grosses, Kleines Rheinpatent (Zusatzpatent) 60.00 pro Fach Sportpatent Rhein Theorie 60.00 pro Fach Sportpatent Hochrhein Theorie 60.00 pro Fach Sportpatent Rhein / Hochrhein Praxis 200.00 Radarpatent Theorie 60.00 pro Fach Radarpatent Praxis 200.00 Streckenzeugnis Rhein 120.00 Streckenerweiterung Rheinpatent 120.00 Kontrollgebühr Bescheinigung Hochrhein ADN-Prüfung Behördenpatent Hochrhein Theorie 60.00 pro Fach Behördenpatent Hochrhein Praxis 200.00
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3. Nachprüfung:
Anmeldegebühr aller Nachprüfungen Nachprüfung pro Fach (Theorie) Nachprüfung Radarpatent / Behördenpatent / Sportpatent Praxis 200.00
§ 4 Schiffsuntersuchungskommission
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1. Untersuchungen:
Vorbereitungskosten: aa) pauschal pro Schiffsuntersuchung 150.00 ab) falls Teiluntersuchung 100.00 Grundgebühr: ba) Schiffslänge bis 25 m bb) Schiffslänge über 25 m 200.00
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2. Schiffsatteste:
Schiffsattest / Zweitschrift des Schiffsattests (inkl. Formular) 300.00 vorläufiges Schiffsattest (inkl. Formular) 150.00 Verlängerung Schiffsattest mit vorhergehender Untersuchung 100.00 Einträge im Schiffsattest, pro Seite (Minimum 100.00) Schlussbericht, pro Stunde (Minimum 100.00) 100.00 Bestätigung vom E-Plan / Dokument
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3. Zulassungszeugnis:
Zulassungszeugnis / vorläufiges Zulassungszeugnis (inkl. Formular) 150.00
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Schweizerische Rheinhäfen: Gebührentarif Verlängerung Gültigkeit Zulassungszeugnis 150.00 Eintrag Zulassungszeugnis
§ 5 Schiffsregister
1 Bescheinigung 500.00 Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde Ausrüsterbescheinigung Rechtsberatung pro Stunde 250.00 Aufwand für zusätzlich benötigte Abklärungen nach Aufwand
§ 6 Fahrgastschifffahrt
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1. Bewilligungen:
Bewilligung Kabinenschiffe Saison 300.00 Bewilligung Kabinenschiffe Messe 500.00
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2. Kabinenschiffe:
bis 24 Std. pro Fahrgastbett Ankunftstag (mind. 193.70) 3.80 ab 24 Std. pro Fahrgastbett (Liegetag) 2.28 Übernachtungszuschlag Hotelschiff pro Fahrgastbett und pro Anzahl An - kunfts- und Liegetag bei Messen und Veranstaltungen 2.00
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3. Tagesausflugsschiffe:
bis 4 Std. pauschal 190.00 bis 24 Std. pauschal 360.00 ab 24 Std. pro Stunde
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4. Bezüge:
Strombezüge ab Land pro kWh nach Stromtarif Trinkwasser (Standrohr) pro m3 nach Trinkwassertarif Entsorgung von häuslichem Abwasser nach Abwassertarif
§ 7 Eichung von Binnenschiffen
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1. Personalaufwand, Untersuchung und Eichaufnahme:
Mo - Fr 07.00-12.00 und 13.30-17.00 Mo - Fr 04.30-07.00; 12.00-13.30 und 17.00-22.00 150.00 Sa 04.30-22.00 150.00
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2. Eichung:
Eichung und Nacheichung nach Art. 4 der Anlage zum Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966 600.00 Eichung und Nacheichung nach Art. 5 der Anlage zum Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966 300.00 erstmaliges Anbringen oder Ändern der Eichmarke 150.00 weiteres Anbringen oder Ändern der Eichmarke Änderung einer Angabe in einem Eichschein Mitteilung an ein anderes Schiffseichamt oder eine Zentralstelle
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3. Eichdokumente:
Ausstellung eines Eichscheins, Ersatz- oder Doppeleichscheins 150.00 Verlängerung eines Eichscheins 100.00
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Schweizerische Rheinhäfen: Gebührentarif
§ 8 Bescheinigungen und Bewilligungen
1 Bescheinigung Einzug Borddokument Bescheinigung Einbau / Funktion Fahrtenschreiber Bescheinigung Einbau / Funktion Radaranlage / Wendeanzeiger Bewilligung Sondertransport 150.00 Bewilligung für Fahrten mit Überlängen/ -breiten (Probefahrt) 150.00 Bescheinigung Anbringen Registerplakette inkl. Meldung an Schiffsregister - amt 150.00 Bewilligung für Veranstaltungen im Hafengebiet 150.00 Bewilligung für Veranstaltungen mit Liegen im Hafengebiet 150.00 Bewilligung zum Liegen im Hafengebiet 150.00 Benutzungsgebühr für nicht hafenlogistische Tätigkeiten pro m² pro Tag 1.10 Bewilligung Personentransport 150.00 Nachricht für die Binnenschifffahrt (inkl. Widerruf) 150.00 schifffahrtspolizeiliche Anordnung (inkl. Widerruf) 150.00 Ausnahmebewilligung nach ADN (bei Abklärungen) 300.00 Umladebewilligung nach ADN 300.00 Umladebewilligung flüssiger Güter nach ADN 150.00 Parkkarte Jahreskarte 120.00 Parkkarte Zweijahreskarte 200.00 Parkkarte Zweitkarte (ohne Wechselkennzeichen) 120.00 Parkkarte Zweitkarte (mit Wechselkennzeichen) Parkkarte Monatskarte Parkgebühren (Mo - Sa 06.00-24.00) bis max. 5 Stunden, pro Stunde 1.00 Parkgebühren (Mo - Sa 06.00-24.00) ab 6 Stunden, pro Stunde 1.50 Sonderaufwand für Bewilligungen nach Aufwand
§ 9 Allgemeine Dienstleistungen und diverse Gebühren
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1. Platzgeld:
Lager-, Werkstattschiffe, schwimmende Geräte (pro t oder m³ / Tag), ab 1. Tag oder nach Überschreiten der Liegebewilligung Kleinfahrzeuge pro Tag, ab 1. Tag, max. Liegedauer 14 Tage alle übrigen gewerblich genutzten Schiffe (pro t oder m³ / Tag), nach Über - schreiten der maximalen Liegefrist von 14 Tagen alle übrigen Schifftypen (pro t oder m³ / Tag (mind. 100.00)), ab 1. Tag 0.20
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2. Allgemeine Dienstleistungen:
Einsatz Dienstauto und Material aa) pro km 1.00 Rapportkopien nach Zeitaufwand Grundtaxe Alarmorganisation 100.00 Rechnungsstellung (schriftlich) amtlicher Eintrag Versandkosten und Drucksachen nach Aufwand Aufwand für zusätzlich benötigte Abklärungen nach Aufwand
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3) Gemäss interner Auflistung. Sie kann im Internet unter http://www.portof.ch/de/schifffahrt-behoerde/gebuehrenabgaben.php? navid=394547560598 eingesehen werden.
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Schweizerische Rheinhäfen: Gebührentarif
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3. Fahrwegentschädigung (SRH und Externe):
Fahrpauschale innerhalb Hafengebiet und Hafen Weil am Rhein ausserhalb, pro km 1.00 Wegpauschale Schiffsbauingenieur
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4. Entsorgungsgebühr Kabinenschiffe gemäss Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und An -
nahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 9. September 1996, Teil C: Entsorgungsgebühr pro Fahrgastbett Ankunfts- und Liegetag 2.90
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5. Personalaufwand:
Nautischer Sachbearbeiter Mo - Fr 06.00-20.00 100.00 Einsatzleiter / SUK Mo - Fr 06.00-20.00 140.00 technischer Sachverständiger, pro Stunde nach Honorarrechnung
§ 10 Einsatz Schiffe
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1. Bilgenentöler-/ Ölwehrboot:
Einsatz inkl. 2 Mann Besatzung, pro Stunde 600.00
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2. Arbeitsboote:
Einsatz inkl. 2 Mann Besatzung, pro Stunde 300.00
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3. Schlepp-/ Schubboot:
Einsatz inkl. 2 Mann Besatzung, pro Stunde 800.00 Schlepptarif inkl. 2 Mann Besatzung, pro Stunde 800.00 Schiebetarif Basel-Birsfelden inkl. 2 Mann Besatzung, pro Stunde 1'500.00 Zusatzkosten bei Einsatz länger als 3 Std. (pauschal) 500.00
§ 11 Dienstleistungen Lotsen
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1. Mittlere Rheinbrücke Basel-UW Birsfelden (berg- und talwärts):
Schiffe bis 2'000 Tonnen: Grundtarif (pauschal) Schiffe länger als 100 m oder grösser als 2'000 Tonnen: Grundtarif 100.00
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2. Basel-Rheinfelden (berg- und talwärts), Schiffe über 110 m bis 125 m:
Grundtarif 140.00 Schubverband: Grundtarif 200.00
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3. Basel-Augst (berg- und talwärts), alle Schiffe:
Grundtarif 256.00
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4. Birsfelden-Augst (berg- und talwärts), alle Schiffe:
Grundtarif 156.00
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5. Allgemeine Dienstleistungen der Lotsen:
Wartezeit 100.00 Der Gebührentarif ist zu publizieren. Er bedarf der Genehmigung durch die Regierungen der Vertrags - kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Er wird am 1. Januar 2017 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird der Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen vom 4. Dezember 2008 aufgeho - ben.
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