Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal
Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal vom 12. April 2022 (Stand 16. Mai 2022) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 17. August 2021 1 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 17 ff. des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17. April
2007 2 als Beschluss: 3 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Oberhelfen - schwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal Förderbeiträge im Ge - samtbetrag von höchstens Fr. 11'703'600.–. Ziff. 2
1 Zu Lasten der Erfolgsrechnung 2022 wird folgender Nachtragskredit gewährt: Konto 370.360 Amt für Gemeinden und Bürgerrecht / Staatsbeiträge Fr. 11'703'600.–.
2 Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von Fr. 11'703'600.– aus dem be - sonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).
1 ABl 2021-00.052.463.
2 sGS 151.3 .
3 Vom Kantonsrat erlassen am 15. Februar 2022; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 12. April 2022; in Vollzug ab 16. Mai 2022.
Ziff. 3
1 Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt: a) mittels einmaliger Auszahlung des Entschuldungsbeitrags nach Annahme des vorliegenden Beschlusses (Fr. 6'263'600.– an die Gemeinde Neckertal und Fr. 468'500.– an die Gemeinde Hemberg); b) mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Entste - hung der vereinigten Gemeinde Neckertal (Fr. 1'069'000.– an die vereinigte Gemeinde Neckertal); c) mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht mit der Schlussrechnung der jeweiligen Vorhaben für die Beiträge an vereinigungsbe - dingten Mehraufwand (höchstens Fr. 3'902'500.– an die vereinigte Gemeinde Neckertal). Die Auszahlung der Beiträge an vereinigungsbedingten Mehrauf - wand erfolgt während höchstens acht Jahren ab Zeitpunkt der Entstehung der vereinigten Gemeinde Neckertal mit Möglichkeit zur Verlängerung, sofern der Nachweis einer unverschuldeten Verzögerung von Bauvorhaben erbracht werden kann.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2022-028 12.04.2022 16.05.2022 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
12.04.2022 16.05.2022 Erlass Grunderlass 2022-028
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