Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf ... (733.21)
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Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten

Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten vom 2. Februar 2021 (Stand 2. Februar 2021) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 22. September 2020 Kenntnis genom - men und erlässt als Beschluss: 1 Ziff. 1
1 Das Vorhaben und der Voranschlag für die Investitionskosten von Fr. 3'940'000.– zur Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Investitionskosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbei - trags von Fr. 600'000.– ein Sonderkredit von Fr. 3'340'000.– gewährt.
2 Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2022 innert fünf Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des gewährten Sonderkredits Ände - rungen betreffend die vorgesehenen Standorte und Objekte vorzunehmen, soweit dies betrieblich notwendig ist. Ziff. 4
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
1 Vom Kantonsrat erlassen am 2. Dezember 2020; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 2. Februar 2021; in Vollzug ab 2. Februar 2021.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2021-017 02.02.2021 02.02.2021 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
02.02.2021 02.02.2021 Erlass Grunderlass 2021-017
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