Inkraftsetzung der Schweizerischen Pharmakopöe für den Kanton Graubünden
                            Von der Regierung beschlossen am 7. Juni 1971
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Schweizerische Pharmakopöe (Pharmacopea Helvetica, Editio sexta)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  des Kantons Graubünden in Kraft gesetzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Die gestützt auf das Übereinkommen vom 22. Juli 1964 betreffend die Ausarbeitung einer europäischen Pharmakopöe  jeweils beschlossenen Bestimmungen der Europäischen Pharmakopöe gelten von dem durch das im Übereinkommen  als zuständig erklärte Komitee für das Gesundheitswesen bestimmten Zeitpunkt an als integrierender Bestandteil der  Schweizerischen Pharmakopöe.  Endnoten  bzw. 812.211