Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen
Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen vom 31. Januar 2017 (Stand 31. Januar 2017) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 22. März 2016 1 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 14'300'000.– für die Erweiterung und Er - neuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 14'300'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2018 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
1 ABl 2016, 1188 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 29. November 2016; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 31. Januar 2017; in Vollzug ab 31. Januar 2017.
Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun - gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2017-018 31.01.2017 31.01.2017 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
31.01.2017 31.01.2017 Erlass Grunderlass 2017-018
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