Verordnung über die Amtshilfe der Steuerbehörden
                            Verordnung  über die Amtshilfe der Steuerbehörden (VAS)  Vom 6. November 2019 (Stand 1. Januar 2020)  Der Regierungsrat des Kantons Aargau,  gestützt auf § 171 Abs. 1  bis   des Steuergesetzes (StG) vom 15. Dezember 1998  1  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Geltungsbereich
                            1  Diese Verordnung regelt die Amtshilfe betreffend die gestützt auf das StG geführ  -  ten Steuerakten. Die Amtshilfe umfasst die Erteilung von Auskünften und die  Gewährung von Akteneinsicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Grundsatz
                            1  Die Steuerbehörden leisten Amtshilfe bei  a)  Einwilligung der steuerpflichtigen Person,  b)  Ermächtigung oder Verpflichtung zur Auskunft gestützt auf eine gesetzliche  Grundlage,  c)  Vorliegen einer generellen Ermächtigung gemäss § 3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Ist keine der unter Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt, entscheidet das De  -  partement Finanzen und Ressourcen gemäss § 171 Abs. 2 StG über Amtshilfegesu  -  che.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Generelle Ermächtigung zur Leistung von Amtshilfe
                            1  Die Steuerbehörden werden ermächtigt, den in Anhang 1 aufgeführten Behörden  betreffend die darin genannten Steuerdaten auf Gesuch hin Amtshilfe zu leisten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Sie dürfen den entsprechenden Behörden anderer Kantone  im gleichen Umfang  Amtshilfe leisten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SAR  651.100  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Elektronisches Abrufverfahren
                            1  Das Kantonale Steueramt macht die jeweils erforderlichen Daten für die in Anhang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 aufgeführten Behörden elektronisch abrufbar.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Inkrafttreten
                            1  Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit der Änderung von § 171 Abs. 1  bis   des Steu  -  ergesetzes  am 1. Januar 2020 in Kraft.  Aarau, 6. November 2019  Regierungsrat Aargau  Landammann  H  OFMANN  Staatsschreiberin  T  RIVIGNO
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang  1  1  (Stand 1. Januar 2020)  Generelle Ermächtigung zur Leistung von Amtshilfe (§  3 Abs.  1)  Behörde  Wozu  Welche Steuerdaten
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Gemeinderat Rechnung und
                            Budgetierung  Entscheide über  Steuererleichterungen für  juristische Personen
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Zuständige
                            B  ehörde  Bezug verfallene  Steuer  n  , Bussen,  Zinsen und Gebühren  St  euerakten  Beurteilung  Zahlungs  -  erleichterung  sgesuche  aktuelle  Steuerakten  Beurteilung  Steuererlassgesuche  Steuerakten ab Steuerperiode, auf  die sich Erlassgesuch bezieht  Steuersicherung  en  aktuelle  Steuerakten  Erstellung  Nachlassinventar  e  Steuerakten  verstorbene Person  und  unterjährige Steuererklärung  gemäss § 4 der Verordnung über  das Nachlassinventar  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                22. November 2000
                            2  Eintragung  Todesfälle  in der Gemeinde und  dem Gemeinderat zur  Kenntnis gelangende  S  teuerfälle  in  Kontrollformular  •  Todesfälle:  Steuerakten ver  -  storbene Person  und  unterjähri  -  ge Steuererklärung  •  ansonsten  :  Steuerakten
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Finanzkommis -
                            sion Einwohner  -  oder  Kirch  -  gemeinde  Stellungnahme  zum  Budget und Prüfung  Jahresrechnung  Anzahl Steuerpflicht  ige und  Steuertotal der Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Revisionsstelle
                            Einwohner  -  oder  Kirchgemeinde  Jährliche Prüfung  Bilanz  Anzahl Steuerpflichtige und  Steuertotal der Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Anhang 1 zur Verordnung über  die Amtshilfe der Steuerbehörden  (V  AS  ) vom  6. November
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2019  (SAR  651.811)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  SAR  651.271
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Departement
                            Finanzen und  Ressourcen,  Statistik Aargau  Statistische  Auswertun  -  gen und Berech  nungen  im Auftrag des Kanto  -  nalen Steueramts  Veranlagungs  -  und Bezugsdaten
                        
                        
                    
                    
                    
                6. Handelsregister -
                            amt  Ermittlung Eintra  -  gungspflicht  und Ände  -  rung eingetragener  Tatsachen  Auskunft  gemäss  Art. 157 Abs. 3  der  Handelsregisterverordnun  g  (HRegV  )  vom 17.  Oktober 2007  3
                        
                        
                    
                    
                    
                7. Zuständige
                            Behörde  oder  zuständiges  Gericht  Geltend  machung  Nachzahlung  unent  -  geltliche  Rechtspflege  oder amtliche  Verteidigung  a  ktuelle Einkommens  -  und  Vermögensverhältnisse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  SR  221.411
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang  2  1  (Stand 1. Januar 2020)  Elektronisches Abrufverfahren  (§  4  Abs.  1)  Behörde  Wozu  Welche Steuerdaten
                        
                        
                    
                    
                    
                1. SVA Aargau Ausgleichskasse
                            Ermittlung  Beiträge  S  elbständig  erwerbende  Einkommen  aus selbständiger  Erwerbstätigkeit und im Betrieb  eingesetzte  s  eigenes  Kapital  gemäss  Art.  9 Abs.  3 des  Bundes  -  gesetz  es  über die Alters  -  und  Hinterlassenenversicherung  (AHVG)  vom 20.  Dezember
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1946  2  Ermittlung  Beiträge  N  ichterwerbstätige  m  assgebendes Vermögen und zur  Ermittlung Renteneinkommen  massgebende Daten gemäss  Art.  29  der Verordn  ung über die  Alters  -  und Hinterlassenen  -  versicherung (AHVV) vom
                        
                        
                    
                    
                    
                31. Oktober 1947 3
2. SVA Aargau Kantonale
                            Leistungen,  Prämienverbilli  -  gung  Ermittlung  und Fest  -  setzung  Anspr  ü  ch  e auf  Prämienverbilligungen  Steuerdaten gemäss §  5 Abs.  3  der Verordnung zum Ges  etz zum  Bundesgesetz über die Kranken  -  versicherung (V KVGG) vom
                        
                        
                    
                    
                    
                16. März 2016 4
3. Departement
                            Gesundheit und  Soziales, Abtei  -  lung Militär und  Bevölkerungs  -  schutz, Wehr  -  pflichtersatzver  -  waltung  Veranlagung und  Bezug  W  ehrpflicht  -  ersatzabgabe  Veranlagungsdate  n  der  Ersatzpflichtigen  gem  äss §  3 der  Kantonalen Verordnung über die  Wehrpflichtersatzabgabe  (WPEV  -  AG  ) vom 5. Mai 2004  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Anhang 2  zur Verordnung  über die Amtshilfe der Steuerbehörden (VAS) vom  6. November
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2019  (SAR  651.811)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  SR  831.10
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  SR  831.101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  SAR  837.211
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  SAR  511.761
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Departement
                            Bildung, Kultur  und Sport,  Abteilung  Hochschulen und  Sport, Sektion  Stipendien  Prüfung  G  esuche für  Ausbildungsbeiträge  Veranlagungsdaten der letzten,  bei Bedarf auch früherer  definitiver Steuererklärungen der  gesuchstellenden Person,  der  Eltern und Stiefeltern der  gesuchstellenden Person sowie  des Ehegatten/der Ehegattin, des  Partners/der Partnerin  in  eingetragener Partne  rschaft  (  §  §  15 und  16  des Gesetzes über  Ausbildungs  beiträge  [  Stipendiengesetz, StipG  ]  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                19. September 2006
                            6  )
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Grundbuchämter Berechnung
                            Grundbuchabgaben  Steuerwerte Liegenschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                6. Zuständige
                            Behörde  Bezug verfallene  Steuern  ,  B  ussen  ,  Zinsen und Gebüh  ren  Steuerdaten gemäss Anhang 1  Ziffer 2 der betreffenden Person  Beurteilung Zahlungs  -  erleichterungsgesuche  Steuerdaten gemäss Anhang 1  Ziffer 2 der betreffenden Person  Beurteilung  Steuere  rlassgesuche  Steuerdaten gemäss Anhang 1  Ziffer 2 der betreffe  nden Person  Steuersicherungen  Steuerdaten gemäss Anhang 1  Ziffer 2 der betreffenden Person
                        
                        
                    
                    
                    
                7. Staatsanwalt -
                            schaft  Festlegung  Tagessatzhöhe der  Geldstrafe  a  ktuelle Einkommens  -  und  Vermögensverhältnisse  der  beschuldigten Person
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  SAR  471.200