Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gem... (171.500)
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Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen

Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen
1 ) 2 ) Vom 12. August 1950 (Stand 28. Februar 1952) Zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel, vertreten durch den Regierungsrat, handelnd unter Vorbe - halt der Genehmigung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, und der Einwohnergemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, handelnd unter Vorbehalt der Genehmigung des Weiteren Gemeinderates und des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, wird folgendes vereinbart:

Artikel 1

1 Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen wird gemäss dem Grenzbereini - gungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 3. Mai 1950 verlegt.

Artikel 2

1 Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit B bezeichnete Fläche, haltend
132'643,0 m²; die im oben genannten Plan mit D bezeichnete Fläche, haltend 8'711,0 m²; die im oben genannten Plan mit E bezeichnete Fläche, haltend 65'542,5 m².

Artikel 3

1 Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel ab - getreten: die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit A bezeichnete Fläche, haltend
172'627,5 m²; die im oben genannten Plan mit C bezeichnete Fläche, haltend 34'269,0 m².

Artikel 4

1 Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt.
2 Die Kosten der Vermarkung werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.

Artikel 5

1 Vermessungsamtes vom 12. Mai 1950.
2 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
1) Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 28. 2. 1952.
2) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 12./23. 8. 1950. Aus softwaretechnischen Gründen kann nur ein Datum wiedergegeben werden.
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Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag Basel, den 12. August 1950 Für die Einwohnergemeinde der Stadt Basel: Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: sig. i./V. Ebi Der Sekretär: sig. Dr. O. Binz Riehen, den 23. August 1950 Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen Der Präsident: sig. W. Wenk Der Gemeindeschreiber: sig. S. Stump Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt am 27. September 1950. Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 28. Februar 1952.
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