Kantonsratsbeschluss über den Teilabbruch und Ersatzneubau der Landwirtschaftsschule am Landwirtschaftlichen Zentrum St.Gallen in Salez
Kantonsratsbeschluss über den Teilabbruch und Ersatzneubau der Landwirtschaftsschule am Landwirtschaftlichen Zentrum St.Gallen in Salez vom 28. September 2014 (Stand 29. September 2014) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 2. Juli 2013 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 32'000'000.– für den Teilabbruch und Ersatzneubau der Landwirtschaftsschule am Landwirtschaftlichen Zentrum St.Gallen in Salez werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 32'000'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2016 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
1 ABl 2013, 1977 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 25. Februar 2014, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsg ültig geworden am 28. September 2014; in Vollzug ab 29. September 2014.
Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun - gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum 3 .
3 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2014-067 28.09.2014 29.09.2014 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
28.09.2014 29.09.2014 Erlass Grunderlass 2014-067
Feedback