Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau
                            Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau  Vom 27. Oktober 2013 (Stand 1. November 2013)  Das Justizgericht  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Amtssitz
                            1  Das Justizgericht hat seinen Sitz in Aarau.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Organisation
                            1  Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Justizgerichts bilden das Plenum. Die  -  ses entscheidet über organisatorische Angelegenheiten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das Vizepräsidium wird aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder durch das Ple  -  num bestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Bei Ausstand und im Fall der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds bezeich  -  net das Präsidium das Ersatzmitglied, das beigezogen wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Präsidialzuständigkeit
                            1  Eingaben, für deren Behandlung das Justizgericht offensichtlich nicht zuständig ist,  können vom Präsidium des Justizgerichts beantwortet werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Dem Präsidium des Justizgerichts steht es frei, Kanzleipersonen und Gerichts  -  schreiberinnen  beziehungsweise Gerichtsschreiber beizuziehen oder eine eigene Per  -  sonal- oder Kanzlei-Infrastruktur zu nutzen. Für die Entschädigung des Personals  gilt das kantonale Personalrecht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Kanzleiaufgaben
                            1  Der Parlamentsdienst des Kantons Aargau (Zustelladresse: Justizgericht, Bahnhof  -  strasse 2, 5001 Aarau) nimmt Eingaben an das Justizgericht entgegen und leitet sie  an das Präsidium des Justizgerichts weiter.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Akten werden beim Parlamentsdienst des Kantons Aargau archiviert.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Inkrafttreten
                            1  Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.  Aarau, 27. Oktober 2013