Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau (155.900)
CH - AG

Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau

Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau Vom 27. Oktober 2013 (Stand 1. November 2013) Das Justizgericht beschliesst:

§ 1 Amtssitz

1 Das Justizgericht hat seinen Sitz in Aarau.

§ 2 Organisation

1 Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Justizgerichts bilden das Plenum. Die - ses entscheidet über organisatorische Angelegenheiten.
2 Das Vizepräsidium wird aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder durch das Ple - num bestimmt.
3 Bei Ausstand und im Fall der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds bezeich - net das Präsidium das Ersatzmitglied, das beigezogen wird.

§ 3 Präsidialzuständigkeit

1 Eingaben, für deren Behandlung das Justizgericht offensichtlich nicht zuständig ist, können vom Präsidium des Justizgerichts beantwortet werden.
2 Dem Präsidium des Justizgerichts steht es frei, Kanzleipersonen und Gerichts - schreiberinnen beziehungsweise Gerichtsschreiber beizuziehen oder eine eigene Per - sonal- oder Kanzlei-Infrastruktur zu nutzen. Für die Entschädigung des Personals gilt das kantonale Personalrecht.

§ 4 Kanzleiaufgaben

1 Der Parlamentsdienst des Kantons Aargau (Zustelladresse: Justizgericht, Bahnhof - strasse 2, 5001 Aarau) nimmt Eingaben an das Justizgericht entgegen und leitet sie an das Präsidium des Justizgerichts weiter.
2 Die Akten werden beim Parlamentsdienst des Kantons Aargau archiviert. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses

§ 5 Inkrafttreten

1 Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Aarau, 27. Oktober 2013
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