Grossratsbeschluss über einen Staatsbeitrag an die Melioration Niederhelfenschwil (633.920)
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Grossratsbeschluss über einen Staatsbeitrag an die Melioration Niederhelfenschwil

Grossratsbeschluss über einen Staatsbeitrag an die Melioration Niederhelfenschwil vom 31. Dezember 1968 (Stand 1. Januar 1969) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 9. April 1968
1 Kenntnis genommen und erlässt in Anwendung von Art. 16 Abs. 1 der Kantonsverfassung vom 16. November
1890 2 als Beschluss: 3 Ziff. 1
1 Der Staat leistet an die auf Fr. 6 700 000.– veranschlagten subventionsberechtig - ten Kosten der Melioration Niederhelfenschwil einen Beitrag von 35 Prozent, höchstens aber Fr. 2 345 000.–.
2 Der Staatsbeitrag wird unter den gleichen Voraussetzungen gewährt, wie sie für den Bundesbeitrag gelten.
3 Über die Bewilligung von Nachtragskrediten für Mehrkosten, die auf die Teue - rung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, be - schliesst der Grosse Rat endgültig. Ziff. 2
1 Der Kredit für den Staatsbeitrag wird gemäss dem Bauprogramm auf dem Bud - getweg gewährt.
2 Der Regierungsrat bestimmt das jährliche Bauvolumen.
3 Die Beiträge werden nach dem Arbeitsfortschritt ausbezahlt.
1 ABl 1968, 501.
2 sGS 111.1 .
3 nGS 5, 555. Vom Grossen Rat erlassen am 27. November 1968; nach unbenützter Referen - dumsfrist rechtsgültig geworden am 31. Januar 1968; in Vollzug ab 1. Januar 1969.
Ziff. 3
1 Die Grundbesitzer haben mit der Zahlung der Perimeterbeiträge zu beginnen, sobald dieser Beschluss in Vollzug getreten ist. Ziff. 4
1 Bei Zweckentfremdung sowie bei Zerstückelungen, die nicht der Arrondierung angrenzender Betriebe dienen, ist der Staatsbeitrag zurückzuerstatten. Ziff. 5
1 Der Regierungsrat bestimmt, wann dieser Beschluss in Vollzug tritt. Ziff. 6
1 Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative vom 27. November 1967 4 dem fakultativen Finanzreferendum.
4 Ursprüngliche Fassung, nGS 5, 247 (sGS 125.1 ).
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 5, 555 31.12.1968 01.01.1969 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
31.12.1968 01.01.1969 Erlass Grunderlass 5, 555
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