Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und St.Gallen über die Anerkennung von Fäh... (853.153)
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Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und St.Gallen über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung

Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und St.Gallen über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung vom 24. Dezember 1970 (Stand 24. Dezember 1970) Die Regierungen der Kantone Zürich und St.Gallen erlassen im Hinblick auf § 14 bis Abs. 5 des Gesetzes des Kantons Zürich über Jagd und Vo - gelschutz vom 12. Mai 1929, geändert und ergänzt durch die Gesetze vom 1. Fe - bruar 1953 und 3. Oktober 1965, sowie auf Art. 10 bis Abs. 3 des Jagdgesetzes des Kantons St.Gallen vom 5. März 1950 in der Fassung gemäss Nachtragsgesetz vom
21. März 1966 1 als Gegenrechtsvereinbarung: 2
Art. 1
1 Die von den Kantonen Zürich und St.Gallen ausgestellten Fähigkeitsausweise für Jäger werden in beiden Kantonen für die Zulassung zur Jagdpacht und Jagdaus - übung anerkannt, wenn sie auf Grund einer bestandenen Eignungsprüfung erlangt worden sind.
2 Auf Verlangen hat sich der Bewerber einer Ergänzungsprüfung im Jagdrecht des andern Kantons zu unterziehen.
Art. 2
1 Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich oder St.Gallen werden nur im Einver - ständnis mit der Jagdbehörde des Wohnsitzkantons zur Jägerprüfung im andern Kanton zugelassen. 3
1 (nGS 4, 68) sGS 853.1 .
2 nGS 7, 413. In Vollzug ab 24. Dezember 1970.
3 Art. 5 VJP, sGS 853.15 .
Art. 3
1 Die Jagdbehörden der Kantone Zürich und St.Gallen sind berechtigt, gelegentlich bei Jägerprüfungen des andern Kantons anwesend zu sein und sich über die Be - wertung der Prüfungsergebnisse zu erkundigen.
Art. 4
1 Beide Regierungen sind berechtigt, von dieser Vereinbarung unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.
Art. 5
1 Diese Vereinbarung gelangt zur Anwendung, nachdem ihr beide Regierungen zugestimmt haben.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 7, 413 24.12.1970 24.12.1970 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
24.12.1970 24.12.1970 Erlass Grunderlass 7, 413
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