Weisung des Katholischen Kirchenrates zur Neuordnung der katholischen Feiertage
Weisung des Katholischen Kirchenrates zur Neuordnung der katholischen Feiertage vom 7. März 1970 (Stand 14. März 1970) Der Katholische Kirchenrat, gestützt auf § 44 des Gesetzes über die Organisation des Kirchenwesens und die Verwaltung der konfessionellen und paritätischen Fonds vom 26. Februar 1851
1 ) , im Einverständnis mit dem Bischöflichen Ordinariat, verfügt:
§ 1
1 Die bisherigen konfessionellen Feiertage Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Aller - heiligen, Mariä Empfängnis sowie die örtlichen Patrozinien gelten als aufgehoben in dem Sinne, dass für Angehörige der katholischen Konfession an den betreffenden Tagen keine Verpflichtung zur Arbeitsruhe und zum Gottesdienstbesuch besteht.
§ 2
1 Die kirchliche Begehung aufgehobener oder verlegter Feiertage wird durch die obi - ge Anordnung nicht berührt.
1) Jetzt RRV zum G über kirchliche Paritätsverhältnisse und Verträge; 186.11 .
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 07.03.1970 14.03.1970 Erstfassung 11/1970
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