Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Schloss Hallwyl (495.239)
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Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Schloss Hallwyl

Museum Aargau Schloss Hallwyl CH- 5707 Seengen Tel. +41 (0) 62 767 60 10 Fax +41 (0) 62 767 60 18 Museum Aargau Benutzungs - und Gebührenreglement Schloss Hallwyl 1 gestützt auf § 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes (KG) vom 31. März 2009 2

1. Allgemeines

Das Schloss Hallwyl ist ein Denkmal von nationaler Bedeutung. Seine geschichtliche Bausubstanz darf durch die Nutzung in keiner Weise beeinträchtigt werden. Das Schloss Hallwyl wird primär mus eal genutzt. Das Museum Aargau entscheidet über die Art der Benutzung und den Betrieb. Das Museum Aargau ist für die ganze Schlossanlage zuständig. Diese besteht aus − sämtlichen Gebäuden und Höfen auf den drei Schlossinseln (hinteres Schloss, vorderes Schloss und Mühleinsel mit Neubau), − Mühlegarten, − ehemaligem Barockgarten (Kiesplatz), − Allee und Schlosspark (im Besitz der Hallwil -Stiftung, werden aber vom Kanton unterhalten und beaufsichtigt), − beide Parkplätze nördlich der Kantonstrasse.
1 Stand 1. Januar 2015; AGS 2014/6- 5 / AGS 2014/6- 22
2 SAR 495.200
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2. Museum

2.1. Öffnungszeiten

Museum und Schloss Hallwyl sind in der Regel vom 1. April bis 31. Oktober von 10.00 bis 17.00 Uhr täglich ausser Montag dem Publikum zugänglich. An allgemeinen Feiertagen ist das Museum geöffnet. Befristete Abweichungen und Schliesstage an F eiertagen etc. werden von der Museumsdirektion festgelegt und öffentlich bekannt gemacht.

2.2. Eintritt

Für den Besuch von Schloss und Museum wird eine Eintrittsgebühr erhoben (siehe Ziffer 4.2.). An ausgewählten Tagen ( Internationaler Museumstag, Spezialveranstaltungen etc.) können keine, reduzierte oder erhöhte Eintrittsgebühren erhoben werden.

2.3. Geschichtsvermittlung

Es werden Führungen und Geschichtsvermittlungsprogram me angeboten (siehe Ziffer 4.3.).

2.4. Sonderöffnungen

Besuche und Führungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind auf Anfrage möglich (siehe Ziffer 4.4.). Anfragen sind schriftlich einzureichen. Das Museum Aargau entscheidet abschliessend über Sonderöffnungen.

2.5. Aufsichten

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist strikte Folge zu lei sten. Wer die Anweisungen nicht befolgt, kann aus Schloss und Museum weggewiesen werden.

2.6. Verbote

Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Schlosses und Nebengebäuden strikte untersagt. Tiere dürfen nicht ins Schloss mitgenommen werden. Assistenzhunde im Einsatz sind zugelassen. Hunde an der Leine sind nur im Schlosshof toleriert.

3. Veranstaltungen

3.1. Allgemeine Bestimmungen

Als Veranstalter von öffentlichen kulturellen Anlässen tritt das Museum Aargau auf. Es kann die Veranstaltung Dritten übertragen. Die Schl ossscheune, der Schlosshof, alle Höfe vor dem Schloss, Mühle und Schlossgarten können von Dritten für Veranstaltungen und Anlässe gemietet werden (siehe Ziffer 3.2. und 4.5 .). Auf Gesuch hin können auch andere Anlageteile genutzt werden.
Die Veranstaltungen und Anlässe haben auf den primären Charakter von Schloss und Museum sowie auf die besondere Ambiance Rücksicht zu nehmen. Gesuche sind beim Museum Aargau schriftlich einzureichen. Das Museum Aargau entscheidet abschliessend über die Bewilligung von Veranstaltungen, Anlässen und die Vermietung der Lokalitäten. Das Benutzung s- und Gebührenreglement ist integrierender Bestandteil der Verträge mit Dritten. Die Nutzungsbedingungen sind immer einzuhalten.

3.2. Nutzungsbestimmungen

3.2.1. Museumsbetrieb und Räumlichkeiten

Veranstalter und deren Gäste haben in jedem Fall auf den ordentlichen Museumsbetrieb Rücksicht zu nehmen. Die untenstehenden Räumlichkeiten stehen für folgende Anlässe zu Verfügung: Schlosshof Apéro mit Buffet bis 120 Personen Kulturelle Veranstaltungen Schlossscheune Essen / Apéro mit Buffet bis 65 / 120 Personen Seminare, Vorträge, Weiterbildungsveranstaltungen bis 80 Personen Kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen Trauungen Schlossvorplatz (Spezialmiete) Apéro mit Buffet bis ca. 300 - 500 Personen Grosse kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen Mühle Vorrau m Apéro mit Buffet bis 60 Personen Kulturelle Veranstaltungen Mühlevorplatz Apéro mit Buffet bis 60 Personen Kulturelle Veranstaltungen
4 Mühlegarten Apéro mit Buffet bis 30 Personen Kulturelle Veranstaltungen

3.2.2. Verpflegung und Picknick

Für die Verpflegung der Gäste hat der Veranstalter einen der Vertragscaterer des Museum Aargau oder bei kleineren Gruppen und einfachen Apéros, das Schlossc afé (bis 30 Personen) zu berücksichtigen. Es ist nicht gestattet, Getränke und Esswaren selber mitzubringen. Grillieren ist nur auf den eingerichteten Grillstellen bei der Mühle und im Schlosspark erlaubt.

3.2.3. Personal

Bei allen Veranstaltungen und Anlässen ist für die ganze Dauer, inklusive Vorbereitung, von der Be triebsleitung autorisiertes Aufsichts - oder Servicepersonal anwesend, welches nach Tarif zu entschädigen ist (siehe Ziffer 4.5.3.). Den Weisungen des Personal s ist strikte Folge zu leisten.

3.2.4. Dekorationen

Das Anbringen von Dekorationen an Wänden, Pfeilern und Decken ist nicht gestattet.

3.2.5. Brandgefahr

Offenes Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Schlossareal untersagt. Eine Ausnahmebewilligung zum Grillieren im Schlosshof (Catering) erteilt die Betriebslei tung. Selbstständiges G rillieren ist nur auf den eingerichteten Grillstellen bei der Mühle und im Schlosspark erlaubt.

3.2.6. Lärmemissionen

Bei privaten Veranstaltungen und Anlässen sind lärmende Produktionen und elektronisch verstärkte Musik im Freien nicht gestattet, ausser bei kulturellen Veranstaltungen und Trauungen. In der Schlossscheune und im Schlosscafé sind Aktivitäten auf Zimmerlautstärke zu beschränken.

3.2.7. Parkplätze

Fahrzeuge sind ausschliesslich auf den öffentlichen Parkplätzen nördlich der Kantonstrasse abzustellen. Die Schlossallee darf nur zum Aus - und Einsteigenlassen von gehbehinderten Personen sowie zum Ein- und Ausladen von Waren befahren werden.

3.2.8. Sicherheit und Hygiene

Die Sicherheitskonzepte des Betriebs gelten als Minimalstandar d. Erweiterte Regelungen sind mit dem Museum Aargau abzusprechen. Die gesetzlichen Vorgaben sind imm er einzuhalten .

3.2.9. Film - oder Fotoaufnahmen

Für Aufnahmen, die veröffentlicht werden, bedarf es einer Bewilligung des Museum Aargau. Der Zweck und die weitere Verwendung der Aufnahmen sind dem Museum Aargau frühzeitig schriftlich bekannt zu geben. Das Museum Aargau entscheidet abschliessend über die Bewilligung der Aufnahmen. Allfällige Kosten werden in Absprache mit dem Museum berechnet.

3.2.10. Haftung

Der Kanton lehnt be i Unfällen und Beschädigungen jede Haftung ab. Für Schäden an Gebäude und Mobiliar haftet gegenüber dem Kanton der Veranstalter beziehungsweise der Mieter. Der Abschluss einer Haftpflicht - und Veranstaltungsversicherung wird empfohlen.

4. Eintritte un d Gebühren (in Franken)

4.1. Allgemeine Bestimmungen

Ist für eine Leistung nachfolgend keine Gebühr festgelegt, wird sie einer vergleichbaren Position zugeordnet oder nach Aufwand berechnet. Bei personellen Leistungen wird im Minimum eine halbe Stunde verrechne t. Es wird auf die halbe Stunde aufgerundet abgerechnet.

4.2. Eintritte

Für Gruppen ab zehn zahlenden Personen gilt der Kollektiveintritt. Museumspässe (SMP/MPM)** sind anrechenbar. Unentgeltliche Eintritte und Kinder unter sechs Jahren sind nicht anrechenbar. **SMP = Schweizerischer Museumspass (Raiffeisen etc.) MPM = Museumpass Musée Menschen mit Behinderung bezahlen jeweils den Kollektiveintritt, eine betreuende Begleitperson ist unentgeltlich.

4.2.1. Einzeleintritte

Museum seintritt (Museum, Hof, Schlosscafé) Person pro Familie Erwachsene 14.00 Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 10.00 Kinder (6 – 8.00 Familienticket A (2 Erw. + maximal 5 Kinder) 35.00 Familienticket B (1 Erw. + maximal 5 Kinder) 25.00 Schlosshofeintritt (Hof, Schlossc afé) Erwachsene 3 .00 Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 2.50 Kinder (6 – unentgeltlich Saisonkarte 10.00
6 Kombieintritt Schlösserpass Museum Aargau (g ültig auf Schloss Lenzburg, Schloss Hallwyl und Schloss Wildegg ) pro Familie Erwachsene 34 .00 Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 24 .00 Kinder (6 – 19 .00 Familienticket A (2 Erw. + maximal 5 Kinder) 79.00 Familienticket B (1 Erw. + maximal 5 Kinder) 59.00

4.2.2. Kollektiv eintritte

Museumseintritt Kollektiv (Museum, Hof, Schlosscafé) Erwachsene 10 .00 Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 8.0 0 Kinder (6 – 4.00 Schlossh ofeintritt Kollektiv Schlosscafé) Erwachsene 2.50 Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 2.00 Kinder (6 – unentgeltlich

4.3. Führungen und Workshops

Führungen für Gruppen mit max imal 25 Personen. Bei allen Führungen und Workshops wird zuzüglich der Eintritt (siehe Ziffer 4.2. ) erhoben. Bei Sch ulklassen sind zwei Begleitpersonen unentgeltlich, weitere Personen werden verrechnet.
Die Gebühren für Führungen richten sich nach Länge des Angebots. Führungen 80.00 – 170.00 Die Gebühren für Spezialführungen und Workshops richten sich nach Länge des Angebots, benötigter Infrastruktur, anfallenden Materialkosten sowie personellem Aufwand. Spezialführungen und Workshops 130.00 pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter und Stunde (minimal 130.00) zuzüglich Sachkosten

4.4. Sonderöffnungen

Sonderöffnung des Museums (ohne Schlosscafé) für Gruppen

120.00 pro Stunde (inklusive einer Aufsicht)

zusätzliche Aufsichten 50.00 pro Aufsicht und Stunde Anzahl Aufsichten nach Aufwand Die Gebühren verstehen sich zuzüglich des jeweiligen Eintritts pro Person beziehungsweise Kollektiveintritt ab zehn Personen.

4.5. Vermietungs - und Anlassgebühren

Vermietungen und Anlässe sind in den unter Ziffer 3.2.1. aufgeführten Bereichen möglich. Die Zuteilung der Räume / Plätze erfolgt durch das Museum Aargau.

4.5.1. Mieten

In der Miete enthalten sind die Bereitstellung von Mobiliar und Bestuhlung, das Abräumen, die Reinigung sowie der Museumseintritt . Ausserordentliche Aufwände werden nach Auf wand in Rechnung gestellt. Es gilt der Stundenansatz für Anlässe. Ve rmietungen für Gruppen bis 300 Personen 400.00 – 1'700.00 Gebühr nach Personenanzahl, Aufwand und Dauer

4.5.2. Anlässe und Apéros im Schlosscafé

Angebot nach Vereinbarung mit dem Schlosscafé. Bei Anlässen und Apéros werden die Mitarbeiterkosten nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ausserordentliche Aufwände werden nac h Aufwand in Rechnung gestellt.

4.5.3. Stundenansätze Anlässe

Mitarbeiter in/Mitarbeiter pro Stunde 50.00

4.5.4. Trauungen

Zivile und kirchliche Trauungen nach Aufwand und Ort 300.00 – 350.00 (inklusive Museumseintritt; Platz -Pauschale für Apéro wird separat verrechnet)

4.6. Annullierung en

Bei Annullierungen von Führungen und Vermittlungsangeboten wird wie folgt Rechnung gestellt: - weniger als 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00, beziehungsweise volle Gebühr bei Angeboten unter Fr. 100.00,
8 - bei Absage oder Fernbleiben am Tag des Angebots: Angebotsgebühr ohne Eintritte . Bei Verspätung am Tag des Angebots besteht kein Anspruch auf die volle Dauer des Angebots. Bei Annullierungen von Sonderöffnungen, Vermietungen, Veranstaltungen und Anlässen wird wie folgt Rechnung gestellt: - 60 bis 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00 , - weniger als 15 Tage vor dem reservierten Termin: 50% der Gesamtkosten inklusive vereinbarter Leistungen (Personal, Verpflegung) , − bei Absage oder Fernbleiben am reservierten Termin werden die Gesamtkosten inklusive verein barter Leistungen (Personal, Verpflegung) in Rechnung gestellt.

5. Schlussbestimmung

Bei vertraglichen Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Lenzburg.

6. Inkrafttreten

Das Reglement tritt auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Wildegg, 17. Oktober 2014 Museum Aargau Jörn Wagenbach Ziffer 4 vom Regierungsrat am 5. November 2014 genehmigt.
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