Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Vogelschutzreservates in der Gemeinde Muttenz
Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Vogelschutzreservates in der Gemeinde Muttenz Vom 1. März 1960 (Stand 1. März 1960) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
§ 1
1 Dem Gesuch des Gemeinderates von Muttenz vom 22. Februar 1960 wird entsprochen und das auf dem von der Gemeinde beigebrachten Plan 1 : 200 eingezeichnete Gebiet «In den Weiden» an der Birs in Muttenz (auf Plan grün umrandet), umfassend rund vier Hektaren 38 Aren, als Vogelschutzreservat er - klärt.
2 In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
3 Das Reservat ist als solches mit Anschriften (zum Beispiel Reservat Jagdver - bot) an gut sichtbaren Stellen zu kennzeichnen.
4 Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.625
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
01.03.1960 01.03.1960 Erlass Erstfassung GS 21.625 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.625
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 01.03.1960 01.03.1960 Erstfassung GS 21.625 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.625
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