Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 6. August 2013 (Stand 6. August 2013) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 18. Dezember 2012 1 Kenntnis genom - men und erlässt gestützt auf Art. 65 Bst. c der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 2 als Beschluss: 3 Ziff. 1
1 Der Regierungsbeschluss vom 18. Dezember 2012 über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) vom 22. März 2012 wird genehmigt. Ziff. 2
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum. 4
1 ABl 2013, 135 ff.
2 sGS 111.1 .
3 Vom Kantonsrat erlassen am 5. Juni 2013; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 6. August 2013; in Vollzug ab 6. August 2013.
4 Art. 49 Abs. 1 Bst. b KV, sGS 111.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2014-007 06.08.2013 06.08.2013 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
06.08.2013 06.08.2013 Erlass Grunderlass 2014-007
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