Regierungsratsbeschluss betreffend Stellvertretungsdienst der Bezirksämter
vom 8. April 1975 Für den Bereich der Strafverfolgung wird bei den Bezirksämtern über die Wochenende und die Feiertage ein Pikettdienst eingeführt. Die Statthalter und Vize-Statthalter je zweier Bezirke lösen sich in der Dienstleistung über Wochenende und Feiertage in regel- mässigem Turnus mit Verantwortungsbereich für beide Bezirke ab. Die Zusammenlegung der Bezirke folgt dem Beispiel des Regional- dienstes der Kantonspolizei.
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