Regierungsratsbeschluss über die Anrechnung der Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen... (911.513)
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Regierungsratsbeschluss über die Anrechnung der Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. für den Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

Regierungsratsbeschluss über die Anrechnung der Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. für den Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen vom 24. März 1981 (Stand 1. April 1981) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 11 des Gesetzes über Inkassohilfe und Vorschüsse für Un - terhaltsbeiträge vom 28. Juni 1979 1 als Beschluss: 2
Art. 1
1 Die Dauer des Wohnsitzes in den Kantonen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. wird auf die zweijährige Wartefrist nach Art. 3 lit. c des Gesetzes über Inkas - sohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge 3 angerechnet, wenn er der Wohn - sitznahme im Kanton St.Gallen unmittelbar vorangeht.
Art. 2
1 Dieser Beschluss wird ab 1. April 1981 angewendet.
1 sGS 911.51 .
2 In Vollzug ab 1. April 1981.
3 sGS 911.51 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 16–34 24.03.1981 01.04.1981 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
24.03.1981 01.04.1981 Erlass Grunderlass 16–34
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