Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 12. Januar 1976 (Stand 1. Januar 1975) Der Regierungsrat des Kantons Aargau und der Regierungsrat des Kantons St.Gallen vereinbaren: 1 Ziff. 1
1 Vermögenszuwendungen durch Verfügung von Todes wegen oder Schenkungen zugunsten nachstehender Empfänger im andern Kanton werden gegenseitig von jeglicher kantonalen und kommunalen Erbschafts- und Schenkungssteuer oder diesen entsprechenden Abgaben befreit: a) Empfänger im Kanton Aargau: aa) der Staat und seine Anstalten, bb) die Einwohner- und Ortsbürgergemeinden sowie ihre Anstalten, cc) die staatlich anerkannten Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden, dd) juristische Personen, die sich, ohne Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke zu verfolgen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken widmen und sie im Kanton oder im allgemein schweizerischen Interesse erfüllen; b) Empfänger im Kanton St.Gallen: aa) der Staat und seine Anstalten, der katholische und evangelische Konfessi - onsteil und die Gemeinden und ihre Anstalten, bb) juristische Personen mit öffentlichen oder ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken, wenn diese im Kanton oder im allgemein schweizerischen In - teresse erfüllt werden. Ziff. 2
1 Die Vereinbarung betreffend Befreiung von der Erbschaftssteuer zwischen den Kantonen St.Gallen und Aargau vom 30. März/1. April 1935 2 wird aufgehoben.
1 In Vollzug ab 1. Januar 1975.
2 Siehe Registerband zur bGS, Seite 189.
Ziff. 3
1 Diese Vereinbarung tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft und wird rückwirkend ab dem 1. Januar 1975 angewendet. Ziff. 4
1 Jede Regierung kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf Ende eines Kalenderjahres kündigen.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 11–6 12.01.1976 01.01.1975 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
12.01.1976 01.01.1975 Erlass Grunderlass 11–6
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