Öffentliche Urkunde über die Errichtung der Stiftung Interkantonale Försterschule Ma... (920.760)
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Öffentliche Urkunde über die Errichtung der Stiftung Interkantonale Försterschule Maienfeld

Öffentliche Urkunde über die Errichtung der Stif- tung Interkantonale Försterschule Maienfeld vom 11. Oktober 1972
1 Vor dem unterzeichneten Notar de s Kantons Graubünden, Dr. Robert Schwarz in Chur, sind heute, den 11 . Oktober 1972, um 10.00 Uhr, im Sit- zungssaal des Finanz- und Militärdep artementes von Graubünden, Stein- bruchstrasse 20 in Chur, zum Zwecke der Errichtung einer Stiftung er- schienen die bevollmächtigten Vertreter des Kantons Uri Kantons Schwyz Kantons Obwalden Kantons Nidwalden Kantons Glarus Kantons Zug Kantons Schaffhausen Kantons Appenzell I. -Rh Kantons Appenzell A.-Rh. Kantons St. Gallen Kantons Graubünden Kantons Thurgau Kantons Tessin sowie des Fürstentums Liechtenstein.
2 Die Bevollmächtigten erklären name ns und im Auftrag ihrer Vollmacht- geber, eine Stiftung errichten zu wollen, und beauftragen den unterzeich- neten Notar, darüber die vorliegende öffentliche Urkunde abzufassen.
3 Die Stifter verfügen Folgendes:
1 Name und Sitz: Die Kantone Uri, Schwyz, Obwa lden, Nidwalden, Glarus, Zug, Schaffhausen, Appenzell I.-Rh., A ppenzell A.-Rh., St. Gallen, Grau- bünden, Thurgau und Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein er- richten unter dem Namen «Interkant onale Försterschule Maienfeld» mit Sitz in Maienfeld eine Stiftung im Sinne von Artikel 80 ff. ZGB.
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2. Zweck: Zweck der Stiftung ist die Errichtung und der Betrieb einer Fach- schule für Förster. An dieser können auch andere Kurse und Veran- staltungen durchgeführt werden.
3. Vermögen: a) Das Vermögen der Stiftung be steht aus einem Grundkapital von Fr. 2 000 000.–, das von den der Stiftung angeschlossenen Kan-
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tonen und vom Fürstentum-Liechte nstein gemäss Verteilschlüs- sel der «Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld» 1 ) aufgebracht wird. Diese verpflichten sich zur Einzahlung der Treffnisse bis spätes- tens zum 31. August 1973 auf ein Konto der Graubündner Kan- tonalbank in Chur. b) Der Standortkanton Graubünden überträgt das vorsorglich er- worbene Baugrundstück «Bovel» in Maienfeld ganz oder zum Teil auf die Stiftung unter Verrechnung mit seinem Beitragstreff- nis. c) Das Stiftungsvermögen wird geäufnet: aa) durch Beiträge der Kantone und des Fürstentums Liechten- stein bb) durch Beiträge des Bundes cc) durch Erträgnisse des Stiftungsvermögens dd) durch andere Zuwendungen.
4. Organisation: Die Organe der Stiftung sind: a) ein Stiftungsrat von 17 Mitgliedern b) ein Ausschuss von 5 Mitgliedern c) eine Kontrollstelle d) eine Prüfungskommission e) eine Direktion
5. Stiftungsrat: a) Der Stiftungsrat besteht aus 17 Mitgliedern. Ihm gehören an: je ein Vertreter des Bundes, des Fü rstentums Liechtenstein und der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden , Nidwaldcn, Glarus, Zug, Schaffhausen, Appenzell I.-Rh ., Appenzell A.-Rh., Thurgau, Tessin sowie je zwei Vertrete r der Kantone Graubünden und St. Gallen. b) Die Mitglieder werden vom Eidgenössischen Departement des Innern, den Kantonsregierungen und der Regierung des Fürsten- tums Liechtenstein gewählt. c) Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst. d) Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Schule. Er ist für die Errichtung, die Verwaltung und die Tätigkeit der Schule verant- wortlich und gibt sich eine Geschäftsordnung. e) Der Stiftungsrat wird mit Kollektivunterschrift durch den Präsi- denten oder Vizepräsidenten m it dem Aktuar oder Kassier ver- treten.
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6. Der Ausschuss: a) Der Ausschuss besteht aus 5 Mitg liedern des Stiftungsrates, wel- che vom Stiftungsrat gewählt werden. Er konstituiert sich selbst. b) Die Kompetenzen des Ausschusses werden in der Geschäftsord- nung geregelt.
7. Die Kontrollstelle: a) Als Kontrollstelle amtet die Finanzkontrolle des Kantons Grau- bünden. b) Die Aufgaben der Kontrollstelle sind: – Prüfung der Kapital- und Betriebsrechnung sowie der Inter- natsrechnung und des Fonds – Jährliche Berichterstattung an den Stiftungsrat.
8. Die Prüfungskommission: a) Die Prüfungskommission besteh t aus 5 Mitgliedern, welche nicht dem Stiftungsrat angehören müssen. Sie werden durch den Stiftungsrat gewählt. b) Der Prüfungskommission obliegt die Durchführung der Prüfun- gen gemäss einem durch den Stif tungsrat zu erlassenden Regle- ment.
9. Die Direktion: a) Die Schule wird von einem Dire ktor (Forstingenieur mit eidg. Wählbarkeitszeugnis) geleitet, dem das erforderliche Lehr- und Verwaltungspersonal beigegeben wird. b) Der Direktor wird durch den Stiftungsrat gewählt.
10. Auflösung: a) Die Stiftung kann durch Beschl uss des Stiftungsrates aufgelöst werden, sofern mindestens
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3 aller Mitglieder des Stiftungsrates zustimmen. Für die Auflösung be darf es ferner der Zustimmung des Schweizerischen Bundesrates. b) Über die Verwendung des Stiftungsvermögens entscheidet der Stiftungsrat unter möglichste r Wahrung des Stiftungszweckes und der Interessen der Stifter.
11. Vereinbarung: Die auf Grund von Einzelbeschlüsse n der der Stiftung angeschlosse- nen Kantone und des Fürstentum s Liechtenstein genehmigte «Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Interkantona- len Försterschule Maienfeld» eins chliesslich Verteilschlüssel für die
Finanzierung der Baukosten
1 ) bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Urkunde. Vorbehalten bleiben allfällige neue Vereinbarungen über den Betrieb der Schule.
12. Inkrafttreten: Diese Stiftung tritt sofort in Kraft und ist im Handelsregister des Kantons Graubünden einzutragen. Die Stifter: KANTON URI vertreten durch Herrn Kantonsoberfö rster Georg Gerig, Erstfeld KANTON SCHWYZ vertreten durch Herrn Landammann Hans Fuchs, Vorsteher des Departementes für Land- und Forstwirtschaft, Willerzell b. Ein- siedeln KANTON OBWALDEN vertreten durch Herrn Regier ungsrat Leo von Wyl, Vorsteher des Land- und Forstdepartementes, Sarnen KANTON NIDWALDEN vertreten durch Herrn Oberförster Emil Saxer, Buochs KANTON GLARUS vertreten durch Herrn Regierungs rat Abraham Knobel, Forstdi- rektor, Schwendi KANTON ZUG vertreten durch Herrn Regierungs rat Thomas Fraefel, Vorsteher der Sanitäts- und Forstdirektion, Zug KANTON SCHAFFHAUSEN vertreten durch Herrn Direktion ssekretär Ernst Rahm, Baudirek- tion, Bülach
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KANTON APPENZELL I -RH. vertreten durch Herrn Regierungsrat Johann Koch, Landes- hauptmann, Gonten KANTON APPENZELL A. -RH. vertreten durch Herrn Regierungs rat Robert Höhener, Bühler KANTON ST. GALLEN vertreten durch Herrn Regierungs rat Willy Herrmann, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, St. Gallen KANTON GRAUBÜNDEN vertreten durch Herrn Regierungspräsident Dr. Giachen G. Ca- saulta, Vorsteher des Bau- und Forstdepartementes, Chur KANTON THURGAU vertreten durch Herrn Kantonsfors tmeister Dr. Clemens Hagen, Frauenfeld KANTON TESSIN vertreten durch Herrn Ing. Vito Rossi, ingegnere forestale, Bel- linzona-Daro FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN vertreten durch Herrn Regierungs rat William Hoop, Ressortchef für Land- und Forstwirtschaft, Eschen DIE SUBVENIENTIN: Schweizerische Eidgenossenschaft vertreten durch Herrn Forstinspektor Paul Mühle, Liebe- feld/Bern
Öffentliche Beurkundung
1 Diese Stiftungsurkunde wurde durch den unterzeichneten Notar den Ver- tretern der Stifterkantone und des Fü rstentums Liechtenstein sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft al s Subvenientin, welche sich durch rechtsgenügliche Vollmachten ausweisen, vorgelesen.
2 Die Vertreter der Stifter und der Subvenientin erklären hierauf, die vor- liegende Urkunde enthalte den gena uen Ausdruck ihres Willens und un- terzeichnen die Urkunde im Beisein der Urkundsperson.
3 Diese Urkunde wird achtzehnfach ausg efertigt, je ein Exemplar für die Stifterkantone und das Fürstentum Liechtenstein, zwei Exemplare für die Schweizerische Eidgenossenschaft als Subvenientin und Aufsichtsbehörde sowie je eine Ausfertigung für das Ha ndelsregisteramt des Kantons Grau- bünden und den beurkundenden Notar.
4 Allen Urkundsexemplaren werden je eine Ausfertigung der «Vereinba- rung über die Errichtung und den Betrieb der Interkantonalen Förster- schule Maienfeld» sowie des Verteils chlüssels für die Finanzierung der Baukosten
1 ) beigegeben. Der für den Notar bestimmten Ausfertigung werden ferner alle Vertret ungsvollmachten beigeheftet.
5 Die Verurkundung vollzieht sich ohne Unterbrechung und in Anwesen- heit aller Beteiligten im Sitzungssaal des Finanz- und Militärdepartemen- tes von Graubünden, Steinbruchstrasse 20, in Chur. Chur, den elften Oktober neunzehnhundertzweiundsiebzig den 11. Oktober 1972 Reg. B/1972/Nr. 436 Der Notar: Dr. R. Schwarz
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