Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Brunnadern, St.Peterzell und Mogelsberg zur Gemeinde Neckertal
Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Brunnadern, St.Peterzell und Mogelsberg zur Gemeinde Neckertal vom 15. April 2008 (Stand 1. Januar 2009) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 4. September 2007 Kenntnis genommen und erlässt gestützt auf Art. 17 ff. des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17. April 2007 1 als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Brunnadern, St.Peterzell und Mogelsberg zur Gemeinde Neckertal Förderbeiträge im Gesamt - betrag von höchstens Fr. 10 500 000.–. Ziff. 2
1 Zulasten der Verwaltungsrechnung 2008 wird folgender Nachtragskredit gewährt: 3150.360 Amt für Gemeinden/Staatsbeiträge Fr. 10 500 000.–
2 Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von höchstens Fr. 10 500 000.– aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Auf - wendungen und Erträge/Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement). Ziff. 3
1 Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt: a) mittels einmaliger Auszahlung des Entschuldungsbeitrags nach Annahme des vorliegenden Beschlusses (Fr. 1 297 000.– an die Gemeinde Brunnadern);
1 sGS 151.3 .
2 Vom Kantonsrat erlassen am 20. Februar 2008; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 15. April 2008; in Vollzug ab 1. Januar 2009.
b) mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Gründung der Gemeinde Neckertal (Fr. 6 467 000.– an die Gemeinde Neckertal); c) mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden mit der Schlussrechnung der je - weiligen Vorhaben für die Beiträge an fusionsbedingten Mehraufwand (höchstens Fr. 2 736 000.– an die Gemeinde Neckertal). Ziff. 4
1 Dieser Erlass steht unter der Voraussetzung, dass die Gemeinden St.Peterzell, Brunnadern und Mogelsberg ihre Vereinigung zur Gemeinde Neckertal beschlies - sen. Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 3
3 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 43–146 15.04.2008 01.01.2009 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
15.04.2008 01.01.2009 Erlass Grunderlass 43–146
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