Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Anpassung der Zentralen Notfallaufnahme des Kantonsspitals St.Gallen
Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Anpassung der Zentralen Notfallaufnahme des Kantonsspitals St.Gallen vom 28. Juni 2011 (Stand 28. Juni 2011) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 19. Oktober 2010 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 11 000 000.– für die Erweiterung und Anpassung der Zentralen Notfallaufnahme des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 11 000 000.–, davon Fr. 4 211 000.– für wertvermehrende Aufwendungen, gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2012 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung bedürfen keines Nachtragskredits.
1 ABl 2010, 3477 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 27. April 2011; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 28. Juni 2011; in Vollzug ab 28. Juni 2011.
Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun - gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 3
3 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 46–94 28.06.2011 28.06.2011 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
28.06.2011 28.06.2011 Erlass Grunderlass 46–94
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