Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil
Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil vom 19. Juni 2007 (Stand 19. Juni 2007) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Oktober 2006 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen leistet an die Kosten des Neubaus des Kinder- und Jugend - psychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil einen Beitrag von zwei Dritteln des Kostenvoranschlags von Fr. 11 641 000.–, höchstens Fr. 8 000 000.–.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2008 innert
5 Jahren abgeschrieben. Ziff. 2
1 Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt nach dem Baufortschritt. Ziff. 3
1 Der Kantonsbeitrag steht unter der Voraussetzung, dass: a) das Baudepartement die Aufsicht über die Bauausführung hat und einen Be - auftragten in die Baukommission abordnen kann; b) Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen nach der kantonalen Gesetz - gebung über das öffentliche Beschaffungswesen 3 vergeben werden.
1 ABl 2006, 2857 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 24. April 2007, nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 19. Juni 2007; in Vollzug ab 19. Juni 2007.
3 sGS 841.1 .
Ziff. 4
1 Dem Kanton dürfen über Betriebsbeiträge keine kalkulatorischen Kosten, die sich auf den vorstehenden Neubau beziehen, belastet werden. Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 4
4 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 42–95 19.06.2007 19.06.2007 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
19.06.2007 19.06.2007 Erlass Grunderlass 42–95
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