Grossratsbeschluss über die Umwandlung des Amtes für Informatik in eine Aktiengesellschaft
Grossratsbeschluss über die Umwandlung des Amtes für Informatik in eine Aktiengesellschaft vom 5. November 1998 (Stand 1. Januar 1999) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 24. März 1998 Kenntnis genommen und beschliesst: 1 Ziff. 1
1 Die Regierung wird ermächtigt, das Amt für Informatik aus der Staatsverwaltung auszugliedern und in eine Aktiengesellschaft privaten Rechts 2 umzuwandeln. Ziff. 2
1 Der Staat überlässt der zu gründenden Aktiengesellschaft die im Zeitpunkt der Umwandlung vorhandenen Betriebsmittel.
2 Er beteiligt sich an der Gesellschaft mit einem Aktienkapital von 5 Mio. Franken. Die Regierung wird ermächtigt, Kapitalanteile an Dritte zu veräussern. Ziff. 3
1 Der Staat gewährt der zu gründenden Aktiengesellschaft ein Aktionärsdarlehen von höchstens 5 Mio. Franken. Dieses ist zu marktüblichen Konditionen zu ver - zinsen. Ziff. 4
1 Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Beschlusses.
1 Vom Grossen Rat erlassen am 23. September 1998; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 5. November 1998; in Vollzug ab 1. Januar 1999.
2 Vgl. BG betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Fünfter Teil: Obli - gationenrecht) vom 30. März 1911, SR 220 .
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 3
3 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 33–119 05.11.1998 01.01.1999 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
05.11.1998 01.01.1999 Erlass Grunderlass 33–119
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