Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE)
                            Verordnung  zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung  und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern  und Erwachsenen (BG-KKE)  Vom 16. Juni 2009 (Stand 1. Juli 2009)  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, zur Bezeichnung der zu  -  ständigen Behörden gemäss Bundesgesetz über internationale Kindesentfüh  -  rung   und   die   Haager   Übereinkommen   zum   Schutz   von   Kindern   und   Er  -  wachsenen   (BG-KKE)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )    und   gemäss   §  74  Absatz  2   der   Verfassung   des  Kantons Basel-Landschaft vom 17.  Mai 1984
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Zentrale Behörde für Haager Kindes- und Erwachsenschutz -
                            übereinkommen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zentrale Behörde für das Haager Kindesschutzübereinkommen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )    sowie das  Haager Erwachsenenschutzübereinkommen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )    im Sinne von Artikel  2  Absatz  1  BG-KKE
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )   ist die Sicherheitsdirektion.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Zuständige Behörde für Vollstreckung von Rückführungsent -
                            scheiden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zuständige Behörde für die Vollstreckung von Rückführungsentscheiden im  Sinne von Artikel  12  Absatz  1 BG-KKE
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )   ist die Sicherheitsdirektion.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            1  Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SR 211.222.32
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  GS 29.276, SGS 100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  SR 0.211.231.011
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  SR 0.211.232.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)  SR 211.222.32
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)  SR 211.222.32  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 36.1139
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum  Beschlussdatum  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16.06.2009  01.07.2009  Erlass  Erstfassung  GS 36.1139  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 36.1139
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschlussdatum  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  16.06.2009  01.07.2009  Erstfassung  GS 36.1139  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 36.1139