Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von F... (853.154)
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Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung

Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung vom 12. Januar 1971 (Stand 23. Januar 1971) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 10 bis Abs. 3 des Jagdgesetzes, Fassung gemäss Nachtrags - gesetz vom 21. März 1966, im Hinblick auf Art. 8 Abs. 3 lit. b des Gesetzes über Jagd, Wild- und Vogelschutz für den Kanton Appenzell A.Rh. vom 28. April 1968 und auf eine Gegenrechtser - klärung der Polizeidirektion des Kantons Appenzell A.Rh. vom 10. Dezember
1970 1 als Gegenrechtserklärung: 2
Art. 1
1 Die vom Kanton Appenzell A.Rh. ausgestellten Fähigkeitsausweise für Jäger wer - den im Kanton St.Gallen für die Zulassung zur Jagdpacht und Jagdausübung aner - kannt, wenn sie aufgrund einer Eignungsprüfung erlangt worden sind.
2 Auf Verlangen hat sich der Bewerber einer Ergänzungsprüfung im st.gallischen Jagdrecht zu unterziehen.
Art. 2
1 Personen mit Wohnsitz im Kanton Appenzell A.Rh. werden nur im Einverständ - nis mit der Jagdbehörde des Kantons Appenzell A.Rh. zur Jägerprüfung im Kanton St.Gallen zugelassen. 3
1 (nGS 4, 68) sGS 853.1 .
2 nGS 7, 458. In Vollzug ab 23. Januar 1971.
3 Art. 5 VJP, sGS 853.15 .
Art. 3
1 Die Jagdbehörde des Kantons Appenzell A.Rh. ist berechtigt, gelegentlich bei st.gallischen Jägerprüfungen anwesend zu sein und sich über die Bewertung der Prüfungsergebnisse zu erkundigen.
Art. 4
1 Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Beob - achtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.
Art. 5
1 Diese Gegenrechtserklärung wird ab 23. Januar 1971 angewendet.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 7, 458 12.01.1971 23.01.1971 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
12.01.1971 23.01.1971 Erlass Grunderlass 7, 458
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