Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) und dem Konkord... (928.13)
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Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) über den Taxpunktwert

Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) über den Taxpunktwert Vom 15. Mai 1991 (Stand 15. Mai 1991) Zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft einerseits und dem Kon - kordat der Schweizerischen Krankenkassen andererseits wird, gestützt auf Ar - tikel 13 des Vertrages vom 1. Januar 1979
1 ) (abgeschlossen mit der Union Schweizerischer Krankenkassenverbände), folgendes vereinbart:
§ 1
1 Der Taxpunktwert wird mit Wirkung ab 1. Juli 1991 auf 4.35 Fr. festgesetzt.
§ 2
1 Dieser Betrag basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise von
127,4 Punkten.
§ 3
1 Verhandlungen über allfällige Änderungen des Taxpunktwertes werden gemeinsam mit der MTK geführt.
1) GS 26.830, SGS 928.11 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
15.05.1991 15.05.1991 Erlass Erstfassung GS 31.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.1
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 15.05.1991 15.05.1991 Erstfassung GS 31.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.1
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