Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen und dem Reg... (811.720)
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Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen und dem Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. über die Steuerbefreiung von Zuwendungen für öffentliche, gemeinnützige, wohltätige, kirchliche oder wissenschaftliche Zwecke auf dem Gebiete der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern

Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen und dem Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. über die Steuerbefreiung von Zuwendungen für öffentliche, gemeinnützige, wohltätige, kirchliche oder wissenschaftliche Zwecke auf dem Gebiete der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern vom 10. Februar 1969 (Stand 10. Februar 1969)
1 Ziff. 1
1 Der Regierungsrat des Kantons St.Gallen und der Regierungsrat des Kantons Ap - penzell A.Rh. vereinbaren, dass Vermögenszuwendungen, die im einen Kanton zugunsten öffentlicher, gemeinnütziger, wohltätiger, kirchlicher oder wissen - schaftlicher Zwecke im andern Kanton vorgenommen werden, am Domizil des Erblassers oder Schenkers von der Erbschafts-, Vermächtnis- oder Schenkungs - steuer 2 befreit sein sollen. Ziff. 2
1 Die Befreiung bezieht sich auf die kantonalen und kommunalen Erbschafts-, Vermächtnis- oder Schenkungssteuern. Ziff. 3
1 Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beobachtung einer Kün - digungsfrist von sechs Monaten von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Ziff. 4
1 Diese Gegenrechtsvereinbarung tritt in Kraft, nachdem sie von den Regierungen der beiden Kantone beschlossen worden ist.
1 nGS 6, 139. In Vollzug ab 10. Februar 1969.
2 Für den Kanton St.Gallen siehe Art. 153 ff. StG, sGS 811.1 .
2 Die frühere Vereinbarung vom 26. August/1. September 1924 3 wird damit aufge - hoben.
3 Siehe bGS, Registerband, 187.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 6, 139 10.02.1969 10.02.1969 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
10.02.1969 10.02.1969 Erlass Grunderlass 6, 139
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