Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von gastgewerblichen Fähigkeitsausweisen
Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von gastgewerblichen Fähigkeitsausweisen vom 20. Oktober 1987 (Stand 1. Januar 1988) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 73 Abs. 2 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 1. Dezember
1983 1 als Gegenrechtserklärung: 2
Art. 1
1 Die vom Kanton Appenzell A.Rh. ausgestellten gastwirtschaftlichen Fähigkeits - ausweise Kat. A werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Gastwirtschaftsgesetz 3 ) unterzieht.
Art. 2
1 Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Ein - haltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.
Art. 3
1 Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. Januar 1988 angewendet.
1 sGS 553.1 .
2 In Vollzug ab 1. Januar 1988.
3 sGS 553.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 22–85 20.10.1987 01.01.1988 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
20.10.1987 01.01.1988 Erlass Grunderlass 22–85
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