Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Schwyz über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
                            Gegenrechtserklärung  gegenüber dem Kanton Schwyz über die Anerkennung von  Fähigkeitsausweisen für Wirte  vom 20. September 1977 (Stand 20. September 1977)  Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen  erlassen  in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26.  Februar 1945  1   und
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsaus -
                            weis vom 29.  Dezember 1953  2  , aufgrund einer Gegenrechtserklärung des Regie  -  rungsrates des Kantons Schwyz  als Gegenrechtserklärung:  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die vom Kanton Schwyz ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden  im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden  sind   und   der   Bewerber   sich   einer   Ergänzungsprüfung   in   Gesetzeskunde  (Wirtschaftsgesetz  4  ) unterzieht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  sGS  553.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  nGS 20–34 (sGS  553.15  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  In Vollzug ab 20. September 1977.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  sGS  553.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  12–60  20.09.1977  20.09.1977  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20.09.1977  20.09.1977  Erlass  Grunderlass  12–60