Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte auf den 1. Januar 1997
1 Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte auf den 1. Januar 1997 Vom 24. September 1996 Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf § 22 Abs. 2 und § 52 Abs. 2 des Steuergesetzes (Gesetz über die Steuern auf Einkommen, Vermöge n, Grundstückgewinnen, Erbschaf- ten und Schenkungen) vom 13. Dezember 1983 1) , beschliesst:
§ 1
Die bisher geltenden, auf der Basi s der Neuschätzung per 1. Januar 1989 verfügten Eigenmietwerte selbstbe wohnter Liegenschaften im Kanton Aargau werden um 45 % erhöht.
§ 2
Dieses Dekret ist in der Gesetze ssammlung zu publizieren. Es tritt am
1. Januar 1997 in Kraft und gilt ab Steuerjahr 1997. Für die Steuern
früherer Jahre gilt das bisherige Recht.
1) SAR 651.100
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