Reglement über die Reinigung privater Liegenschaften bei Verschmierungen (RiE 730.710)
CH - BS

Reglement über die Reinigung privater Liegenschaften bei Verschmierungen

Reinigung von Verschmierungen: Reglement Reglement über die Reinigung privater Liegenschaften bei Verschmierungen Vom 30. Oktober 2012 (Stand 1. Januar 2013) Der Gemeinderat der Gemeinde Riehen erlässt gestützt auf § 3 der Ordnung über die Reinigung privater Liegenschaften bei Verschmierungen vom 26. September 2012
1 ) folgendes Reglement:

§ 1

1 Bei Verschmierungen von privaten Liegenschaften im Gemeindegebiet sorgt die Gemeinde auf Ge - such der Liegenschaftseigentümerin oder des Liegenschaftseigentümers für die Reinigung, sofern der Aufwand pro Liegenschaft den Maximalbetrag von CHF 1'000 nicht übersteigt.
2 Die Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer tragen einen Selbstbehalt von CHF
100 pro Liegenschaft.

§ 2

1 Die Gemeinde kann im Einzelfall höhere Reinigungskosten übernehmen, wenn es aus Gründen des Ortsbildschutzes als geboten erscheint.
2 Sofern eine Übernahme höherer Kosten in Frage kommt, unterbreitet die Gemeinde den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümern einen Vorschlag für die Aufteilung der Reinigungskosten.

§ 3

1 Für die Beseitigung der Verschmierungen steht jährlich ein Gesamtbetrag von CHF 30'000 zur Ver - fügung.
2 Ein Anspruch auf Reinigungen nach diesem Reglement besteht nur bis zur Erschöpfung des jährli - chen Gesamtbetrags.

§ 4

1 Die Werkdienste der Gemeindeverwaltung sorgen in Zusammenarbeit mit dem Malermeisterverband für den Vollzug der Reinigungen nach diesem Reglement.
2 Sie werden ermächtigt, ihre Vollzugsaufgaben ganz oder teilweise dem Tiefbauamt des Kantons Ba - sel-Stadt zu übertragen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtbetrags. Dieses Reglement wird publiziert; es wird am 1. Januar 2013 wirksam.
1) RiE 730.700 .
1
Markierungen
Leseansicht