Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Wildschongebietes und Vogelschutzgehölzes in der Gemeinde Frenkendorf
Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Wildschongebietes und Vogelschutzgehölzes in der Gemeinde Frenkendorf Vom 30. Januar 1968 (Stand 30. Januar 1968) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
§ 1
1 Das auf dem Plan M 1 : 4000 vom 11. Januar 1968 grün umrandete Gebiet von ca. 32 Hektaren wird als Wildschongebiet und Vogelschutzgehölz erklärt.
2 In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
3 Die Reservatsgrenzen sind folgende:rechte Seite: ab Parzelle Nr. 301 (Bas - lerstrasse) entlang der Bahnlinie SBB bis Parzelle Nr. 988 (Gemeindegrenze Pratteln); linke Seite: ab Parzelle Nr. 825 (Prattelerstrasse) entlang der Pratte - lerstrasse bis Parzelle Nr. 2814 (Gemeindegrenze Pratteln);nördlich: Gemein - degrenze Pratteln;südlich: ab Parzelle Nr. 301 (Baslerstrasse) bis Parzelle Nr.
825 (Prattelerstrasse).
4 Die Reservatsgrenzen sind durch Tafeln (Reservat-Jagdverbot), die bei der Direktion des Innern erhältlich sind, zu markieren.
5 Der unter Ziffer 1 erwähnte Plan bildet einen integrierenden Bestandteil die - ses Beschlusses.
6 Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 23.584
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
30.01.1968 30.01.1968 Erlass Erstfassung GS 23.584 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 23.584
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 30.01.1968 30.01.1968 Erstfassung GS 23.584 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 23.584
Feedback