Reglement über die Jagdpassgebühren (RiE 912.210)
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Reglement über die Jagdpassgebühren

Jagdpassgebühren: Reglement Reglement über die Jagdpassgebühren Vom 21. September 1993 (Stand 26. September 1993) Der Gemeinderat Riehen, gestützt auf § 12 Abs. 3 und 4 der kantonalen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) vom 24. August 1993
1 ) , erlässt folgendes Reglement: Für die Ausstellung eines Jagdpasses werden folgende Gebühren erhoben:

1. Jahresgebühr pro Kalenderjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 100.–

2. Tagesgebühr für Jagdgäste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 50.–

Dieses Reglement ist zu publizieren. Es wird sofort wirksam.
2 )
1) SG 912.210 .
2) Wirksam seit 26. 9. 1993.
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