Reglement für den Hilfsfonds der Gemeinde Riehen vom 21. Juli 1965 (RiE 890.700)
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Reglement für den Hilfsfonds der Gemeinde Riehen vom 21. Juli 1965

Hilfsfonds der Gemeinde Riehen: Aufhebung des Reglements Reglement für den Hilfsfonds der Gemeinde Riehen vom 21. Juli 1965 Vom 26. September 1984 (Stand 4. November 1984) Der Weitere Gemeinderat, gestützt auf die §§ 6 und 7a des Gemeindegesetzes vom 6. Juli 1916
1 ) , auf den Antrag des Gemeinderates, beschliesst: I. Das Reglement für den Hilfsfonds der Gemeinde Riehen vom 21. Juli 1965 ist aufzuheben. Die aus der Auflösung des Hilfsfonds zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Betrage von Fr.
65'458.– werden der Bürgergemeinde Riehen zur Verfügung gestellt. Die Übergabe des Hilfsfonds an die Bürgergemeinde Riehen ist mit der Auflage zu verbinden, dass die Mittel weiterhin im Sinne des aufgehobenen Reglementes verwendet werden. II. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
2 )
1) Jetzt: Gemeindegesetz vom 17. 10. 1984 (SG ).
2) Wirksam seit 4. 11. 1984.
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