Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der... (RiE 117.110)
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Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof

Gemeindegrenze Riehen/Basel: Vertrag Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof ) 2 Vom 31. Juli 2001 (Stand 17. März 2002) Zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel, vertreten durch den Regierungsrat, handelnd unter Vorbehalt der Genehmigung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, und der Einwohnergemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, handelnd unter Vorbehalt der Genehmigung des Einwohnerrates und des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, wird folgendes vereinbart: Art. 1
1 Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan (und Mutationsplan) des Grundbuch- und Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 15. März 2001 verlegt. Art. 2
1 Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: Die beiden im oben genannten Plan mit 2'084,0 m² und mit 24,5 m² bezeichneten Flächen. Art. 3
1 Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel ab - getreten: Die im oben genannten Plan mit 2'108,5 m² bezeichnete Fläche. Art. 4
1 Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. Art. 5
1 Die Nachführung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplans des Grundbuch- und Vermessungsamtes vom 15. März 2001.
2 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplans beauftragt und das Grundbuch- und Vermessungsamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
3 Es wird auf den separaten Kaufvertrag unter den Privatparteien hingewiesen. Für die Einwohnergemeinde der Stadt Basel: Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Barbara Schneider
1) Vom Einwohnerrat der Gemeinde Riehen genehmigt am 24. 10. 2001.
2) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum 6. 11./31. 7. 2001. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben werden.
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Gemeindegrenze Riehen/Basel: Vertrag Der Staatsschreiber: Dr. Robert Heuss Riehen, den 31. Juli 2001 Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen Der Präsident: Michael Raith Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli Vom Einwohnerrat Riehen genehmigt am 24. Oktober 2001. Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 13. März 2002.
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