Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige (460.210)
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Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige

Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige Vom 1. Juni 2010 (Stand 9. August 2010) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 75 des Schulgesetzes vom 4. April 1929
1 ) , beschliesst:

§ 1 Geltungsbereich

1 Die vorliegende Verordnung regelt die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige.

§ 2 Definition

1 Die Definition des Wohnsitzes im Sinne dieser Verordnung richtet sich nach Art. 4 des Regionalen Schulabkommens (RSA 2009).

§ 3 Einschreibegebühr

1 Die Einschreibegebühr beträgt CHF 200.
2 Die Einschreibegebühr ist mit Einreichung der Anmeldung fällig.
3 Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.

§ 4 Kursgeld

1 Das Kursgeld beträgt pro Semester CHF 800.
2 Für Kursteilnehmende, die während eines Semesters in den Bildungsgang eintreten, wird das Kurs - geld pro rata temporis erhoben.

§ 5 Zahlungstermin

1 Das Kursgeld wird semesterweise erhoben.
2 Das Kursgeld ist innert der in der Rechnung festgelegten Zahlungsfrist zu begleichen. Als Stichtage für die Rechnungstellung gelten der 31. Januar und der 31. August.
3 Das Kursgeld kann in zwei Raten oder semesterweise beglichen werden.

§ 6 Teilerlass

1 und begründetes Gesuch hin vom Erziehungsdepartement reduziert werden.

§ 7 Rückerstattung

1 Bei Austritten sind die Stichtage 31. Januar und 31. August massgebend für die Erhebung des Kurs -
1 Für Kursteilnehmende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt wird zusätzlich zum Kurs - geld gemäss der Schulgeldverordnung und dem Regionalen Schulabkommen ein Schulgeld erhoben.
1) SG 410.100 .
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Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung Schlussbestimmung Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf Beginn des Schuljahres 2010/11 am 9. August 2010 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Kursgeldverordnung für die Maturitätskurse für Berufs - tätige vom 18. Oktober 2005 aufgehoben.
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