Grossratsbeschluss über den Unterhalt der von den aargauischen Nebenbahnen befahrenen Landstrassen
1 Grossratsbeschluss über den Unterhalt der von den aargauischen Nebenbahnen befahrenen Landstrassen 1) Vom 14. März 1960 Der Grosse Rat des Kantons Aargau beschliesst:
§ 1
1 und die Wynental-Suhrental-Bahn werden vom Unterhalt der konzessionsgemäss befahrenen Landstrassenstrecken vollständig entlastet.
2 hnitte erfolgt in Verbindung mit dem übrigen Strassenunterhalt. Die Ko Gemeinden gemäss den geltenden Vorschriften zu verteilen.
§ 2
Allfällige Schäden, die ausschliess lich durch den Bahnbetrieb verursacht sind, werden zu Lasten der be treffenden Bahnunternehmung behoben.
§ 3
Soweit die Bahnen über ein Eigentrasse verfügen, haben sie für dessen Unterhalt selbst aufzukommen.
§ 4
1
2 die Beitragsleistung der Bremgarten- Dietikon-Bahn, der Wyne ntalbahn und der Aarau-Schöftland-Bahn an die Kosten des Strassenumba Strassenunterhaltspflicht vom 15. Dezember 1930, 13. Juli 1933 und 30. Oktober 1933 sind aufgehoben.
1) Heute: Kantonsstrassen
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