Nutzungsordnung über das Naturschutzgebiet Fronwaldwiese bei Arni (787.311)
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Nutzungsordnung über das Naturschutzgebiet Fronwaldwiese bei Arni

* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses Nutzungsordnung über das Naturschutzgebiet Fronwaldwiese bei Arni Vom 7. Januar 1974 (Stand 1. September 2011) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf § 3 Abs. 1 des Dekrets über das Naturschutzgebiet Fronwaldwiese bei Arni vom 19. Dezember 1973
1 ) , * beschliesst:

§ 1

1 Zur Erhaltung der Fronwaldwiese in der Gemeinde Arni-Islisberg als Riedwiese wird die Nutzung in den drei im Schutzp lan aufgeführten Zonen wie folgt geregelt: a) Zone A: Streueland (K erngebiet des Reservates): Für den Fortbestand der schützenswerten Vegetation ist ein alljährlicher Streuschnitt erforderlich, der aber nicht vor dem 15. September e rfolgen soll; absolutes Düngeverbot. b) Zone B: Mähwiese (Bes tandteil des innern Schutzg ebietes): Weitere Bewirt- schaftung als Mähwiese, erster Schnitt nicht vor dem 10. Juni; Düngeverbot: (Auf Zusehen hin wird gestattet, m it 200 kg/ha Thomasmehl jährlich zu dün- gen. Andere natürliche oder küns tliche Dünger sind ausgeschlossen.) c) Zone C: Waldgürtel (Pufferzone): Forstwirtschaftliche Bewirtschaftung im bisherigen Rahmen unter Begünstigung einer standortsgerechten Artenmi- schung. Die Begründung eines Waldreserv ates im südöstlichen Teil im Ein- vernehmen mit den Gemeinden bleibt vorbehalten.

§ 2 *

1 Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist berechtigt, unter sichernden Be- dingungen Ausnahmen von den Bestimmunge n dieser Nutzungsordnung zuzulassen, wenn ausserordentliche Verhältnisse, insbesondere höhere öffentliche Interessen, dies rechtfertigen.
1) SAR 787.310
2 Das Departement Bau, Verkehr und Um welt kann witterungsbedingte Abweichun- gen von den Schnitt-Terminen erlauben oder verfügen.

§ 3

1 Diese Nutzungsordnung tritt sofort in Kraft. Aarau, den 7. Januar 1974 Im Namen des Regierungsrates Der Landammann Dr. Jörg Ursprung Der Staatsschreiber Dr. Hans Suter
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle

10.08.2005 01.09.2005 § 2 totalrevidiert AGS 2005 S. 440

25.05.2011 01.09.2011 Ingress geändert AGS 2011/4-2

Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Ingress 25.05.2011 01.09.2011 geändert AGS 2011/4-2

§ 2 10.08.2005 01.09.2005 totalrevidiert AGS 2005 S. 440

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