Grossratsbeschluss betreffend die Durchführung der Verlegung der Kleinbasler Teiche (771.940)
CH - BS

Grossratsbeschluss betreffend die Durchführung der Verlegung der Kleinbasler Teiche

Kleinbasler Teiche: Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss betreffend die Durchführung der Verlegung der Kleinbasler Teiche
1 ) Vom 13. September 1906 (Stand 13. September 1906) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Regierungsrates, im Anschluss an den Grossratsbeschluss vom 13. Juli 1905 betreffend die Verlegung der Kleinbasler Teiche, beschliesst:

5. Von dem Berichte des Regierungsrates über die Kosten der Teichverlegung wird Kenntnis ge -

nommen und demgemäss beschlossen: f) Die Unterhaltung und Besorgung der Teiche, des Wiesenwuhrs und der Teichwasserzuleitung, ferner die Lieferung des Teichwassers und der elektrischen Kraft an die Bezugsberechtigten erfolgt zu Lasten des Wasserwerks
2 )
.
1) Von diesem Erlass wird hier nur Ziff. 5 lit. f abgedruckt; die weggelassenen Teile des GRB sind heute ohne Bedeutung. Siehe auch, was die Ord - nung der Rechtsverhältnisse und die Verwendung des Teichareals betrifft, den GRB vom 24. 1. 1918 (Gesamtausgabe 1959 Bd. 2 S. 2053).
2) Heute: Industrielle Werke Basel (IWB).
1
Markierungen
Leseansicht